Flansche U. Metallplatten; Außenerdung; Schließen Des Gerätes; Inbetriebnahme - Eaton Crouse-Hinds Série Mode D'emploi

Commutateur de commande pour atmosphères explosives et commutateur de commande avec instrument de mesure
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Bild 2
6.4
Flansche* und Metallplatten
Außenerdung
Müssen Flanschplatten demontiert werden
(z.B. zum Bohren von Einführungsöffnungen),
ist bei der Montage zur Aufrechterhaltung der
Mindestschutzart auf den korrekten Sitz der
Flanschplatte und den Sitz des Befestigungs-
bügels zu achten.
Von außen herangeführte PE-Leitungen sind
auf die dafür vorgesehene PE-Klemme am
Flansch anzuschließen.
Ist eine separate Außenerdung am Kunststoff-
gehäuse angebracht, darf dieser Anschluss mit
einer Leitung von max. 25 mm² angeschlossen
werden.
Dieser Außenerdungsanschluss ist innen im
Gehäuse für einen Kabelschuhanschluss mit
einem Loch für M6 ausgelegt (siehe auch Bild 2).
Achtung: Metallflansche, Metallplatten und
Metallverschraubungen müssen in den
Potentialausgleich miteinbezogen werden.
* z.Zt. nicht bescheinigt für Kategorie II D
Steuerschalter GHG 292 und
Steuerschalter mit Messinstrument GHG 293
6.5
Schließen des Gerätes
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Gehäuse-
innenwand
Der Schaltgriff am Deckel des Steuerschalters
muss in der gleichen Stellung stehen, die er
beim Öffnen des Gerätes innehatte.
Erdungsplatte
Beim Aufsetzen des Gehäusedeckels ist
darauf zu achten, dass die Schaltachse des
Schalteinsatzes korrekt in die Mitnehmer-
öffnung des Schaltgriffes eingeführt wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben fest
Innen-
anzuziehen.
erdungs-
anschluss
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.6

Inbetriebnahme

Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des Betriebs-
mittels in Übereinstimmung mit dieser
Betriebsanleitung und anderen anwendbaren
Bestimmungen zu überprüfen.
Die Nullpunkteinstellung des Messinstrumente-
zeigers ist vor der Inbetriebnahme zu überprü-
fen. Gegebenenfalls wird mit der Justierschrau-
be der Messgerätezeiger auf den Nullpunkt
einjustiert.
Die Gasgruppe (II B bzw. II C) des eigensicheren
Stromkreises ist zur Bewertung der Gasgruppe
des Steuerschalters zu berücksichtigen.
Werden in den Steuerschaltern eigensichere
Stromkreise geschaltet oder eingeführt, sind
die für die „Eigensicherheit" maßgebenden
elektrischen Grenzwerte zu beachten.
Unsachgemäßer Betrieb der Steuerschalter
kann zum Verlust der Garantie führen.
7

Instandhaltung / Wartung

Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationalen
Bestimmungen sind einzuhalten
(EN/IEC 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen oder geeignete Schutzmaßnah-
men ergreifen.
Bei eigensicheren Stromkreisen ist das Arbeiten
unter Spannung zulässig.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängig-
keit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu
prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführung) sowie
die Schaltwerksfunktion des Steuerschalters.
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit CCH / CEAG Originalersatzteilen
vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist nur ein Austausch zulässig. Im Zweifels-
fall ist das betroffene Betriebsmittel an
CCH / CEAG zur Reparatur zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von CCH / CEAG oder
einer qualifizierten Elektrofachkraft in
Übereinstimmung mit national geltenden
Regeln durchgeführt werden
(z.B.: EN/IEC 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel
sind nicht gestattet; ausgenommen ist das
Anbringen von zusätzlichen KLEs im Rahmen
der Zulassung des Betriebsmittels und das
Verstellen der Abschließposition gemäß
gesonderter Umbauanweisung (vom Hersteller
anzufordern).
9

Entsorgung / Wiederverwertung

Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
D
7

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Crouse-hinds ghg 292Crouse-hinds ghg 293

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