Sicherheitsbestimmungen - ATT COMBI LIFT 4.50 S Manuel D'exploitation

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Sicherheitsbestimmungen

Beim Umgang mit Anlagen sind die gesetzlichen
Unfallverhütungsvorschriften nach BGG 945: Prü-
fung von Hebebühnen; BGR 500 Betreiben von An-
lagen einzuhalten.
Auf die Einhaltung folgender Vorschriften wird be-
sonders hingewiesen:
• Die max. Tragfähigkeit der Hebebühne darf nicht
überschritten werden.
Siehe hierzu die Angaben auf dem Typenschild.
• Das Gesamtgewicht der aufgenommenen Last
für den Radfreiheber darf 3.500 kg nicht über-
schreiten. Eine minimale Lastverteilung von 2:1 in
Auffahrrichtung oder entgegen der Auffahrrich-
tung ist zulässig.
• Beim Betrieb der Anlage sind die Sicherheitsbe-
stimmungen und Bedienungsanweisungen in der
Betriebsanleitung zu befolgen.
• Mit der selbstständigen Bedienung von Anlagen
dürfen nur Personen beschäftigt werden die das
18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung
der Anlage unterwiesen sind und ihre Beschäfti-
gung hierzu gegenüber dem Unternehmer nach-
gewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer
ausdrücklich mit dem Bedienen der Anlage be-
auftragt sein (Auszug aus BGR 500), siehe Überga-
beprotokoll.
• Die Hebebühne muss vor dem Auffahren des
Fahrzeuges vollständig abgesenkt sein und darf
nur in der dafür vorgesehenen Richtung erfolgen.
• Bei Fahrzeugen mit niedriger Unterbodenfreiheit
oder mit Sonderausstattungen ist vor dem positi-
onieren und anheben des Fahrzeuges vorher zu
prüfen ob Beschädigungen auftreten können.
• Fahrzeuge dürfen nur an den vom Fahrzeugher-
steller freigegebenen Aufnahmepunkten aufge-
nommen werden.
• Aufnahmepunkte dürfen nicht durch Rost, Korro-
sion, Schäden oder Modifizierungen geschwächt
sein.
• Während des Hub- oder Senkvorgangs dürfen
sich keine Personen im Arbeitsbereich der Hebe-
bühne aufhalten.
• Der gesamte Hub- und Senkvorgang ist stets zu
beobachten.
• Die Personenbeförderung mit der Hebebühne ist
verboten.
• Das Hochklettern an der Hebebühne und am an-
gehobenen Fahrzeug ist verboten.
• Wartung oder Reparaturen an der Hebebühne
dürfen erst vorgenommen werden, wenn der
Hauptschalter (11) ausgeschaltet, und gegen un-
befugte Benutzung gesichert wurde.
• Nach Änderungen an der Konstruktion und nach
Instandsetzungen an tragenden Teilen muss die
Hebebühne von einem Sachverständigen ge-
prüft werden.
OPI_COMBI LIFT 4.50/4.65 S PLUS AMS - HYMAX II 4500/4650 S PLUS AMS_V1.1_DE-EN-FR-ES-IT
• Die Aufstellung der serienmäßigen Hebebühne
in explosionsgefährdeten Betriebsstätten und
feuchten Räumen (z. B. Waschhallen) ist verbo-
ten.
• Wir weisen in unseren Plänen auf die Mindestan-
forderung des Fundamentes hin, jedoch der
Zustand der örtlichen Gegebenheiten (z. B. Un-
tergrund etc.) obliegt nicht in unserer Verantwor-
tung. Im Bedarfsfall ist ein Architekt oder Statiker
zu kontaktieren.
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