Restrisiken
Schwere Verletzungsgefahr durch Explosion
Die falsche Verwendung der Lackierpistole kann
zum Verlust des Explosionsschutzes führen. Dies
kann zu Explosionen mit schwerer Verletzungs-
gefahr bis hin zum Tod führen.
Lackierpistole nicht in explosionsgefährdete
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Bereiche der Ex-Zone 0 bringen.
Keine Löse- und Reinigungsmittel verwenden,
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die auf halogenisierten Kohlenwasserstoffen
basieren. Die dabei auftretenden chemischen
Reaktionen können explosionsartig erfolgen.
Bei Verwendung, Wartung und Reinigung in
Î
Ex-Atmosphäre stets Erdung sicherstellen.
ATEX/IECEx-Kennzeichnung beachten:
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II 2G Ex h IIB T4 Gb
Kennzeichnung für Nordamerika:
Î
USA:
Klasse I, Division 1, Gruppen C & D T4
Klasse I, Zone 0, AEx ia IIB T4 Ga
+10 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
Kanada:
Klasse I, Division 1, Gruppen C & D T4
Ex ia IIB T4 Ga
+10 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
Verletzungsgefahr durch giftige Ma-
terialien und Substanzen
Das Einatmen des verarbeiteten Materials
(z. B. Lack, Lösemitteldampf) kann zu Atem-
beschwerden, Einschränkung der Fortpflanzungs-
fähigkeit, Erbgutveränderungen oder Krebs führen.
Geeigneten Atemschutz tragen.
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Für ausreichend Belüftung sorgen.
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Geeigneten Zerstäubungsdruck einstellen.
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Ausreichenden Abstand zwischen Lackier-
Î
pistole und Werkstück sicherstellen (Abstand
abhängig von Beschichtungsstoff).
Verletzungsgefahr durch un-
erwarteten Druckluftaustritt und/
oder Austritt des Spritzmediums
Lackierpistole und Fließbecher vollständig
Î
entleeren.
Spritzmedium sachgerecht entsorgen.
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DE
Sicherheit
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