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Rohm UGE/UGU Notice D'utilisation page 3

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Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von handbetätigten Spanneinrichtungen
Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genom-
men werden, so istzuvor die Zulässigkeit zu prüfen. Hierun-
ter fallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze
bzw. Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die
Widerstandsklasse der Schutzeinrichtung, die Massen der
evtl. wegschleudernden Teile (ermittelt durch berechnen
oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmesser (mes-
sen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Maschine.
Um die mögliche Aufprallenergie auf die zulässige Größe zu
reduzieren, müssen die zulässigen Massen und Drehzahlen
ermittelt (z. B. beim Maschinenhersteller nachgefragt) und
ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt werden.
Grundsätzlich jedoch sind die Spannsatzteile (z.
B. Aufsatzbacken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen
usw.) so leichtgewichtig wie möglich zu konstruieren.
4. Spannen anderer/weiterer Werkstücke
Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze (Bak-
ken, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtelemente, Lagefixie-
rungen, Spitzen usw.) vorgesehen , so dürfen mit diesen
ausschließlich diejenigen Werkstücke in der Weise gespannt
werden, für welche die Spannsätze ausgelegt wurden.Wird
dies nicht beachtet, so können durch ungenügend Spann-
kräfte oder ungünstige Spannstellenplazierungen Sach-- und
Personenschäden verursacht werden.
Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit dem
gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die schrift-
liche Genehmigung des Herstellers erforderlich
7. Spannbereiche
Der max. Spann-- bzw. Versetzungsbereich bei versetzbaren
Grund-- oder Aufsatzbacken darf nicht überschritten werden, da
sonst kein ausreichender Eingriff zwischen der Spannbacke
und dem kraftübertragenden Bauteil sicher gewährleistet wer-
den kann.
8. Spannkraftkontrolle
1. Spannkraftkontrolle (allgemein)
Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen statische
Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet werden, um den
Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß
den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach muß nach
ca. 40 Betriebsstunden -- unabhängig von der Spannfre-
quenz -- eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmeßbacken
oder --vorrichtungen ** (Druckmeßdosen) zu verwenden.
** Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS
EDS 50 kpl.
EDS 100 kpl.
EDS 50/100 kpl.
9. Festigkeit des zu spannenden Werkstücks
Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den auftretenden
Bearbeitungskräften zu gewährleisten, muß der eingespannte-
Werkstoff eine der Spannkraft angemessene Festigkeit haben
und darf nur geringfügig kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur mit
schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller gespannt und
bearbeitet werden!
10. Montage- - und Einrichtarbeiten
Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. wer-
den kurze Wege unter z. T. großen Kräften in kurzen Zeiten
durchfahren. Grundsätzlich muß deshalb bei Montage-- und
Einrichtearbeiten die zur Futterbetätigung vorgesehene Antrieb-
seinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte aller-
dings im Einrichtebetrieb auf die Spannbewegung nicht
Id.-Nr.
161425
Id.-Nr.
161426
Id.-Nr.
161427
verzichtet werden können, so muß bei Spannwegen größer
als 4 mm
-- eine fest-- oder vorübergehend angebaute Werkstückhalte-
vorrichtung an der Vorrichtung montiert sein,
oder
-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z.B.
Zentrierbacken bei Zentrier-- und Planspannfuttern) vorhan-
den sein,
oder
-- eine Werkstück--Beladehilfe (z. B. Ladestock)
vorgesehen werden,
oder
-- die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumati-
schen bzw. elektrischen Tipp--Betrieb (entsprechende Steue-
rung muß möglich sein!) durchgeführt werden.
.
Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von
der verwendeten Bearbeitungsmaschine ab und ist gegebenen-
falls gesondert zu beschaffen!
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, daß während des
gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von Personen
durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlossen ist. Zu die-
sem Zweck sind entweder 2--Hand--Betätigungen zur Spannein-
leitung oder -- noch besser -- entsprechende Schutzvorrichtun-
gen vorzusehen.
11. Manuelles Be- - und Entladen
Bei manuellen Be- und Entladevorgängen muss ebenfalls eine
mechanische Gefährdung für die Finger durch Spannwege grö-
ßer als 4 mm berücksichtigt werden. Dies kann dadurch erfol-
gen, daß
-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z.B.
Zentrierbacken bei Zentrier-- und Planspannfuttern) vorhan-
den sein muss oder
-- eine Werkstück--Beladehilfe (z. B. Ladestock) einzusetzen ist
oder
-- eine Verlangsamung der Spannbewegung (z. B. durch Dros-
selung der Hydraulikversorgung) auf Spanngeschwindigkei-
ten von nicht mehr als 4 mm s
12. Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangelhaf-
ter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdungen für Personen und
Gegenständen führen. Deshalb muß bei allen Befestigungs-
schrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben,
grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube empfohlene und
der Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment ange-
wendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 -- M24 der Güten 8.8, 10.9
und 12.9 folgende Anzugsdrehmomententabelle:
Anschraubmomente in Nm:
Güte M5 M6
M8
M10 M12 M14 M16 M18 M20 M22 M24
8.8
5,9 10,1 24,6
48
84
10.9
8,6 14,9 36,1
71
123
12.9
10 17,4 42,2
83
144
Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall die Schrau-
bengüte 12.9 zu verwenden. Bei Befestigungsschrauben für
Spanneinsätze, Aufsatzbacken, Festanlagen, Zylinderdeckel
und vergleichbare Elemente ist grundsätzlich die Güte 12.9
einzusetzen.
Alle Befestigungsschrauben, welche aufgrund ihres Verwen-
dungszwecks öfters gelöst und anschließend wieder festgezo-
gen werden müssen (z.B. wegen Umrüstarbeiten), sind im halb-
jährlichen Rhythmus im Gewindebereich und an der Kopfanla-
gefläche mit Gleitmittel (Fettpaste) zu beschichten.
--1
vorgesehen wird.
133
206
295
415
567
714
195
302
421
592
807 1017 Nm
229
354
492
692
945 1190 Nm
Nm
3

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