Begrenzungskabel Überwintern; Entsorgung - Iseki SRE2600X Notice D'utilisation

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Entsorgung

Wenn die Basisstation eingelagert wird:
1. Zuerst alle oben genannten Arbeiten durch-
führen.
2. Basisstation vom Begrenzungskabel trennen.
3. Basisstation abbauen und Verschmutzungen
mit einem Handfeger und einem leicht feuch-
ten Tuch entfernen.
4. Basisstation aufbewahren:
an einem trockenen, abschließbaren und
frostgeschützten Platz
außerhalb der Reichweite von Kindern
11.3 Begrenzungskabel überwintern
Das Begrenzungskabel kann im Boden verblei-
ben und muss nicht entfernt werden.
1. Wenn die Basisstation eingelagert wurde: Die
abisolierten Kabelenden mit Kontaktfett ein-
fetten und mit einem Klebeband umwickeln.
Dadurch werden die Kabelenden vor Korrosi-
on geschützt.
12 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
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Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten gelten.
Hinweise zum Batteriegesetz (BattG)
Altbatterien und Akkus gehören nicht in
den Hausmüll, sondern sind einer ge-
trennten Erfassung bzw. Entsorgung
zuzuführen!
Zur sicheren Entnahme von Batterien
oder Akkus aus dem Elektrogerät und
für Informationen über deren Typ bzw.
chemisches System beachten Sie bitte
die weiteren Angaben innerhalb der
Bedienungs- bzw. Montageanleitung.
Besitzer bzw. Nutzer von Batterien und
Akkus sind nach deren Gebrauch ge-
setzlich zur Rückgabe verpflichtet. Die
Rückgabe beschränkt sich auf die Ab-
gabe von haushaltsüblichen Mengen.
Altbatterien können Schadstoffe oder Schwerme-
talle enthalten, die der Umwelt und der Gesund-
heit Schaden zufügen können. Eine Verwertung
der Altbatterien und Nutzung der darin enthalte-
nen Ressourcen trägt zum Schutz dieser beiden
wichtigen Güter bei.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Befinden sich zudem die Zeichen Hg, Cd oder Pb
unterhalb der Mülltonne, so steht dies für Folgen-
des:
Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 %
Quecksilber
Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmi-
um
Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
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