Nice TOONA 4 Serie Instructions Et Avertissements Pour L'installation Et L'utilisation page 44

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Erklärung in Übereinstimmung der Richtlinien: 2004/108/EG (EMC); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Hinweis - Der Inhalt dieser Konformitätserklärung entspricht dem in den offiziellen Unterlagen angegebenen, die sich im
Firmensitz der Nice S.p.a. befinden, und insbesondere der vor dem Druck dieser Anleitung verfügbaren letzten Revision.
Dieser Text wurde aus sprachtechnischen Gründen angepasst. Eine Kopie der Originalerklärung kann bei Nice S.p.a. (TV) I
angefordert werden.
Nummer der Erklärung: 288/TO
Herstellername: Nice s.p.a.
Adresse: Via Pezza Alta 13, 31046 Rustignè, Oderzo (TV) Italien
Für die Zusammenstellung der technischen Dokumentation autorisierte Person: Nice s.p.a.
Produkttyp: Elektromechanischer Antrieb Serie „TOONA"
Modell: TO4005, TO4006, TO4015, TO4024, TO4605, TO5015, TO5016, TO5024, TO5605, TO5624, TO7024, TO5024HS,
TO6024HS
Zubehör: Kein Zubehör.
Der Unterzeichnende Mauro Sordini erklärt in seiner Funktion als Chief Executive Officer, unter eigener Verantwortung, dass
das oben genannte Produkt den Vorschriften der folgenden Richtlinien entspricht:
• RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND RATS vom 15. Dezember 2004 bezüglich der An-
näherung der Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten, was die elektromagnetische Verträglichkeit betrifft und die Richtlinie
89/336/EWG aufhebt und zwar gemäß den folgenden harmonisierten Normen: EN 61000-6-2:2005; EN 61000-6-3:2007
+ A1:2011.
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der vorgesehenen Anforderungen für die „unvollständige
Maschinen":
• Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATS vom 17. Mai 2006 über die Risikobeurteilung
und Risikominderung und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Überarbeitung)
– Hiermit wird erklärt, dass die entsprechenden technischen Unterlagen in Übereinstimmung mit Anlage VII B der Richtlinie
2006/42/EG ausgefüllt wurden und folgende essenzielle Anforderungen eingehalten wurden: 1.1.1 - 1.1.2 - 1.1.3 - 1.2.1 -
1.2.6 - 1.5.1 - 1.5.2 - 1.5.5 - 1.5.6 - 1.5.7 - 1.5.8 - 1.5.10 - 1.5.11.
– Der Hersteller verpflichtet sich, die Informationen über die „unvollständige Maschine" auf Nachfrage an die nationalen Be-
hörden weiterzuleiten, wobei die eignen Rechte des geistigen Eigentums beibehalten werden.
– Wenn die „unvollständige Maschine" in einem europäischen Land in Betrieb genommen wird, deren offizielle Sprache
nicht der in dieser Erklärung entspricht, hat der Importeur die Pflicht, die entsprechende Übersetzung dieser Erklärung
beizulegen.
– Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine" nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Endma-
schine, in der sie eingebaut wird, für konform erklärt wurde, entsprechend, wenn der Fall, den Vorschriften der Richtlinie
2006/42/EG.
Außerdem entspricht das Produkt folgenden Normen:
EN 60335-1:2012; EN 60335-2-103:2003 + A11:2009.
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden Normen:
EN 13241-1:2003 + A1:2011; EN 12445:2002; EN 12453:2002; EN 12978:2003 + A1:2009.
Oderzo, 30. Oktober 2014
6 – Deutsch
DEG-Konformitätserklärung
und Einbauerklärung der „unvolständigen Maschine"
Überarbeitung: 5
Sprache: DE
Ing. Mauro Sordini
(Chief Executive Officer)

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