GEO plast GEObox Speed 12 Manuel page 5

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ANMERKUNG: Ein Lüftungsquerschnitt von 200cm², wie für Heizräume vorgeschrieben, ist ausreichend.
Vor und während des Betretens des Lagerraumes ist dieser zu belüften und die Frischluftzufuhr ist zu gewährleisten. Weitere Infos siehe
ÖNORM M 7137:2012.
EINE AUFSTELLUNG IN NICHT BELÜFTETEN RÄUMEN IST NICHT ZULÄSSIG!
DIESE RÄUME MÜSSEN MIT EINER PERMANENTEN BELÜFTUNG INS FREIE NACHGERÜSTET WERDEN!
Normal kellerfeuchte Räume stellen prinzipiell kein Problem dar, der Gewebesack darf jedoch nicht an feuchten Wänden anliegen. UV-Licht ist
unbedingt zu vermeiden (z.B.: UV–Folie auf Fenster aufkleben). Spitze oder scharfe Gegenstände in Nähe der Pelletbox sind zu demontieren oder
zu verkleiden.
Grundsätzlich sollte die Raumgröße so gewählt werden, dass ein problemloser Zusammenbau des Behälters
möglich ist.
Der Aufstellraum muss seitlich mind. 50mm breiter sein als die Pelletbox - an der gegenüberliegenden Seite der
Befülleinheit, muss der Mindestabstand zur Wand mind. 100mm betragen. Abstand Wand - Befülleinheit siehe
Skizzen Punkt 5. Zur Decke hin kann die maximale Raumhöhe ausgenützt werden.
Grundsätzlich ist auch eine Aufstellung im Freien möglich. Die Pelletbox muss aber vor Witterungseinflüssen
(Regen, Wind und UV-Bestrahlung) geschützt werden. Für die Außenaufstellung ist unbedingt ein wasserdichtes
Dach und eine Seitenverkleidung notwendig; auch müssen die Förderschläuche gegen Sonneneinstrahlung
geschützt werden.
3.2. BRANDSCHUTZ
BRANDSCHUTZBESTIMMUNGEN BITTE BEI DER JEWEILIGEN BRANDSCHUTZBEHÖRDE NACHFRAGEN!
Österreich:
Prüfstelle für Brandschutztechnik (www.pruefstelle.at) siehe TRVB H 118
Deutschland:
Siehe Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO) ausgenommen: Hessen und Saarland - hier gilt §16 FeuVO Hessen. Bei Lagerräumen unter
15t Pellets sind keine Anforderungen an Wände, Decken, Türen und die Nutzung des Raums vorgschrieben. Bei Heizungsanlagen bis
50 kW darf das Pelletsilo im gleichen Raum wie der Heizkessel aufgestellt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.
Dieser Abstand kann unterschritten werden, wenn zwischen Heizkessel und Pelletsilo eine nicht brennbare Hitzeschutzplatte angebracht wird.
Frankreich:
Zurzeit noch keine detaillierte Richtlinien vorhanden, bitte wenden Sie sich an die zuständige Feuerwehrdirektion.
Schweiz:
Siehe Brandschutzvorschriften für Pelletsfeuerung (www.vkf.ch).
Italien:
Verordnung vom Innenministerium 28. April 2005: Technische Brandschutzregelung für die Planung, den Aufbau und den Betrieb von
Heizungssysteme mit flüssigem Brennstoff. Für genauere Details wenden Sie sich bitte an die zuständige Feuerwehrdirektion.
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