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Handkraft von 500N (50 daN auf Etikett; 1 daN ≈ 1 kg)
darf nur mit einer Hand aufgebracht werden. Es dürfen
keine mechanischen Hilfsmittel wie Stangen oder Hebel
usw. verwendet werden, es sei denn, diese sind Teil des
Spannelementes.
13. Geknotete Zurrgurte dürfen nicht verwendet werden.
14. Schäden an Etiketten sind zu verhindern, indem man sie
von den Kanten der Ladung und, falls möglich, von der
Ladung fern hält.
15. Gurtbänder sind vor Reibung und Abrieb sowie vor
Schädigungen durch Ladungen mit scharfen Kanten
durch die Verwendung von Schutzüberzügen und/oder
Kantenschonern zu schützen.

6. BEDIENUNGSANLEITUNG

Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise können Personenschäden,
Schäden am Fahrzeug oder der Ladung entstehen. Den Gurt
niemals über die auf dem Etikett angegebene zulässige
Zurrkraft belasten.
• Vor Verwendung ist der Spanngurt entsprechend der
vorgesehenen Verzurrart, der erforderlichen Zugkraft, der
Oberfläche der Ladung auszuwählen und zu überprüfen
(siehe Kennzeichnungsetikett). Beim Niederzurren ist zu
empfehlen, dass die Möglichkeit gegeben ist, die notwendi-
gen Vorspannkräfte kontrolliert aufzubringen.
• Vergewissern Sie sich, dass die Fahrzeugteile an denen Sie
die Ladung befestigen, dafür geeignet sind und ausreichend
Stabilität besitzen.
• Bedenken Sie, dass durch Wind zusätzliche Beschleunigungs-
und Seitenkräfte entstehen.
• Spanngurte dürfen nicht geknotet werden.
• Vorsicht – Bei Kurvenfahrten oder beim Bremsen können die
Stränge nachgeben. (Bremsprobe durchführen) Großflächige
Teile gegen Windlast schützen.
• Diese Gurte eignen sich nicht zum Heben oder Tragen von
Lasten.
• Zulässige Zurrkraft: 2500 daN.
• Spannen Sie den Gurt nie über scharfe Kanten oder Ecken.
• Zurrgurte dürfen nicht verdreht sein und müssen mit ihrer
kompletten Breite aufliegen.
• Es dürfen keine Lasten auf dem Spanngurt abgestellt werden.
• Der Gurt darf nie an eine heiße Oberfläche angelegt werden.
• Der Spanngurt darf nur bei Temperaturen zwischen -40°C und
+120°C eingesetzt werden.
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Bild 1: D2
• Setzen Sie immer 2 Gurte, entweder über Kreuz oder parallel,
ein.
• Zurrhaken dürfen nicht auf ihrer Spitze belastet werden, es
sei denn, es handelt sich um einen speziellen Haken exakt für
diese Anwendung.
• Um ein Aushängen eines Zurrhakens ohne Sicherung in einem
Zurrpunkt auf der Ladefläche zu vermeiden, sollte von innen
nach außen eingehängt werden.
• Bei Polyamid oder Polyesterspanngurten können Verunreini-
gungen mit handelsüblichen Lösemitteln beseitigt werden.
Der Spanngurt muss vollständig abtrocknen. Bei Verwendung
von handelsüblichen Lösungsmitteln sind die geltenden
Vorschriften zu beachten (z.B. Merkblatt für Chlorkohlenwas-
serstoffe ZH 1/194)
• Legen Sie die Haken und Handratschen niemals an Kanten an.
• Verlängern Sie niemals den Spannhebel der Handratsche um
höhere Spannkräfte zu erreichen, wenn es nicht ausdrücklich
erlaubt ist.
• Zur sicheren Befestigung der Last müssen mindestens
1,5 Wicklungen des Bandes auf die Ratsche aufgebracht
werden. Spannen Sie das Band per Hand bereits so weit vor,
dass nicht mehr als 3 Bandwindungen auf die Handratsche,
zum Spannen der Last, aufgebracht werden müssen.
Befestigung
Den Gurt sorgfältig um das Transportgut legen und das lose
Ende des Gurtes durch den Schlitz (1) führen.
Durch Hin- und Herbewegen des Ratschengriffes (3), wird der
Gurt gespannt. (siehe Abb. A, B und C)
Das Transportgut wird gesichert, indem der Ratschengriff (3) in
Grundstellung, Abb. A gebracht wird.
Zum Öffnen des Gurtes wird die Ratschensicherung (2) hoch-
gezogen und der Ratschengriff (3) nach vorn gedrückt (Abb. D).
Jetzt das Gurtband aus dem Schlitz (1) herausziehen.

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