Bartscher 200 LN Mode D'emploi page 17

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Halten Sie einen Mindestabstand von 2,5 mm zwischen
den einzufrierenden Lebensmittel ein (Abb. 6).
Die noch einzufrierenden Lebensmittel dürfen nicht mit
bereits eingefrorenen in Berührung kommen.
Frieren Sie nur solche Lebensmittel ein, die dazu geeignet
sind und gut niedrige Temperaturen vertragen können.
Frieren Sie nur frische Lebensmittel ein.
Wählen Sie für das jeweilige Lebensmittel eine entsprechende Verpackung und
verpacken Sie es richtig. Die Verpackung darf nicht Luft- oder Feuchtigkeit
durchlässig sein, was ein Austrocknen des Gefriergutes verursachen würde. Folien
und Tüten müssen weich und geschmeidig sein, damit sie dicht am Inhalt anliegen.
Legen Sie keine unverpackten Lebensmittel in die Gefrierfächer.
Stellen Sie keine mit Flüssigkeit gefüllten Glasflaschen in das Gerät. Flüssigkeiten
dehnen sich im gefrorenen Zustand aus und können die Flaschen zum Platzen bringen.
Achten Sie darauf, dass Sie niemals aufgetaute oder angetaute Lebensmittel erneut
einfrieren. Diese Lebensmittel sollten gekocht und innerhalb von max. 24 Stunden
verzehrt werden.
Beachten Sie die entsprechenden Anweisungen der Hersteller für das Einfrieren der
jeweiligen Lebensmittel.
Am besten frieren Sie kleine Portionen ein und tauen diese auf. Dies gewährleistet
schnelles gleichmäßiges Einfrieren und Auftauen. Beschriften Sie das Gefriergut mit
Angabe des Inhalts und dem Einfrierdatum.
Beim Einfrieren größerer Mengen frischer Lebensmittel kann die Temperatur zeitweilig
ansteigen. Dies hat keinen Einfluss auf bereits eingelagerte gefrorene Lebensmittel.
Vermeiden Sie das Öffnen der Gerätetür während des Gefrierprozesses.
Achten Sie auf die richtige Temperatureinstellung, um unnötigen Energie-
verbrauch zu vermeiden.
Im Falle eines Stromausfalls oder eines technischen Defekts, vermeiden Sie das
Öffnen der Gerätetür. Dies verzögert den Temperaturanstieg im Inneren.
Lagerung von eingefrorenen Lebensmitteln
Befolgen Sie die Anweisungen zur Aufbewahrung auf den Lebensmittelverpackungen.
Gibt es keine Angaben, sollten Lebensmittel max. 3 Monate nach Kaufdatum
eingefroren bleiben.
Bei frisch eingefrorenen Lebensmitteln sollten Sie folgende Aufbewahrungsfristen
einhalten:
Fisch und Wurst nicht länger als 6 Monate;
Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Lammfleisch nicht länger als 8 Monate;
Rindfleisch, Obst und Gemüse nicht länger als 12 Monate.
Abb. 6
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