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DITEC REX1 Manuel D'installation Et D'entretien page 21

Portes coulissantes

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  • FRANÇAIS, page 16
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der praktischen Verhaltensregeln und Einhal-
tung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch vor. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernst-
haften Verletzungen und Sachschäden führen.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen
sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände ge-
langen, da sie eine Gefahrenquelle darstellen können. Überprü-
fen Sie das Produkt vor der Montage auf Transportschäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmos-
phäre oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen
Gasen oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr.
Nehmen Sie vor der Montage des Antriebs alle Veränderungen
an der Struktur für die lichten Sicherheitsräume und den Schutz
bzw. die Abtrennung aller Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allge-
meiner Gefahrenstellen.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen An-
forderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme
im Falle der Nichtbeachtung der praktischen Verhaltensregeln
bei der Fertigung der zu motorisierenden Türflugel sowie von
während des Gebrauchs auftretenden Verformungen aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Licht-
schranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die
geltenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der praktischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik des
Systems und die von der motorisierten Tür entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-,
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen der motorisierten
Tür sichern. Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften
vorgesehenen Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung
von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der moto-
risierten Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Datenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit
einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elektrischen
Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Über-
stromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie die motorisierte
Tür soweit erforderlich an eine normgerechte Erdungsanlage
an. Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für
den Zugang zu den elektrischen Steuerung öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden. Der Monteur
ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle erforderlichen
Informationen zum automatischen, manuellen und Notbetrieb
der motorisierten Tür zu liefern und die Betriebsanleitung aus-
zuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der
eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen
unterlegen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
-
Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische
Akte ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindens-
tens zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist
beginnt mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
-
Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß An-
lage II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
-
Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Maximal zulässiges Gewicht und empfohlenes Gewicht:
siehe TECHNISCHE DATEN
Serviceklasse: 5 (mindestens 5 Jahre Einsatz bei 600 Zyklen
pro Tag)
Verwendung: SEHR INTENSIV (Für Gemeinschaftszugänge
mit intensiv genutzten Einfahrten oder Eingängen).
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zuklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte
beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funkti-
onsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten
erforderlich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf:
Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen
können sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der
Funktionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Kom-
ponenten (wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend
ändern. Es ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die
einzelne Situation entsprechende Sicherheitskoeffizienten
vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042 Caronno P.lla (VA)
- ITALY
erklärt hiermit, daß die Schiebetürenantriebe der Serie REX
-
vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EWG, inklusive deren Änderungen, zusammengefügt
werden soll;
-
konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
sche Verträglichkeit Richtlinie 89/336/EWG; Niederspan-
nungs-Richtlinie 73/23/EWG;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange
untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente
darsteilt, als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche
diese Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen
Reschtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
entspricht.
Caronno Pertusella, 04-07-1997
21
Elektromagneti-
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)
REX - IP1838
D

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