2.3
Verwendungszweck
Die Atemanschlüsse schützen Gesicht und Augen vor aggressiven
Medien.
2.4
Einschränkungen des Verwendungszwecks
WARNUNG
!
Bärte und Koteletten im Dichtungsbereich der Vollmaske ver-
ursachen Leckagen! Entsprechende Personen sind für das
Tragen der Vollmaske ungeeignet. Brillenbügel im Dichtungs-
bereich verursachen ebenfalls Leckagen. Maskenbrille ver-
wenden.
2.5
Zulassungen
Die Vollmasken sind zugelassen nach:
EN 136:1998 CL.3+
(EU) 2016/425
Die Masken-Helm-Kombinationen sind außerdem zugelassen nach:
DIN 58610
Konformitätserklärung: siehe www.draeger.com/product-certificates
Beide Ausführungen erfüllen die Anforderungen der Totalbeflammung
nach EN 137 (flame engulfment).
Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 P und Dräger FPS 7000 RA ent-
sprechen den US-amerikanischen NIOSH-Richtlinien.
Die Atemanschlüsse Dräger FPS 7000 RA sind in Australien und Neu-
seeland gemäß AS/NZS 1716:2012 zugelassen.
Dräger FPS 7000
HINWEIS
i
i
Vollmasken dürfen nicht zu einer Masken-Helm-Kombination
umgerüstet werden. Für den Helm zugehörige Gebrauchsan-
weisung beachten.
Die Atemanschlüsse dürfen nur mit zugelassenen Pressluftatmern,
Gebläsefiltergeräten, Schlauchgeräten oder Atemfiltern verwendet
werden.
Die Vollmasken sind gemäß 2014/34/EU für den Gebrauch in explosi-
onsgefährdeten Bereichen geprüft und können in folgenden Zonen
verwendet werden:
Vollmasken mit Sichtscheibe PC
I M1
II 1 G IIB T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
II 1D
Vollmasken mit Sichtscheibe PCas oder PCaf
I M1
II 1G IIC T6 -30 °C ≤ Ta ≤ +60 °C
II 1D
Masken-Helm-Kombinationen in explosionsgefährdeten Bereichen
nur mit einem Wasserschleier verwenden.
(zugelassen durch die Dekra Exam)
Beschreibung
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