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  • FRANÇAIS, page 15
3.
Sicherheitsabstände
Die angegebenen Sicherheitsabstände gelten für
brennbare Baustoffe oder Bauteile mit brennbaren
Bestandteilen und einem Wärmedurchlasswider-
stand R ≤ 6 m²K/W. Bei besonders temperaturemp-
findlichen Materialien wie z. B. Glas können größere
Abstände erforderlich sein.
Zu brennbaren bzw. wärmeempfindlichen Materiali-
en (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoffverkleidungen,
Vorhänge usw.) sind folgende Sicherheitsabstände
einzuhalten: Im Strahlungsbereich der Feuerraum-
scheibe (Abb. 1): 100 cm vor und 45 cm neben dem
Kaminofen.
Außerhalb des Strahlungsbereiches der Feuer-
raumscheibe ist seitlich und hinter dem Kaminofen
ein Abstand von 15 cm (Abb. 1) sowie oberhalb des
Kaminofens von 50 cm (Abb. 2) zu brennbaren bzw.
wärmeempfindlichen Materialien einzuhalten.
Im Bereich des Rauchrohranschlusses (Anschluss-
öffnung in der Wand oder Decke) darf sich kein
brennbares, bzw. wärmeempfindliches Material be-
finden. Beachten Sie die jeweiligen nationalen Vor-
schriften.
WARNUNG!
Bei
brennbaren
Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine
Bodenplatte aus nicht brennbarem Ma-
terial vorgeschrieben (z. B. Fliesen,
Sicherheitsglas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss den Grundriss des
Kaminofens vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 23 cm über-
ragen (Abb. 3).
15
45
100
44
100
Abb. 1
50
Abb. 2
23
23
Boden-
platte*
50
Abb. 3
*Die Maßangaben für die Bodenplatte beruhen auf den
Anforderungen aus § 4 (8) der Muster-Feuerungsverord-
nung.
Alle Angaben in cm
D
7

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