DE | 4 Anforderungen Aufstellungsort
Gefahren bei nachträglichen, das Lüf-
tungssystem beeinflussenden An- oder
Umbauten.
Nachträgliche An- oder Umbauten (Dunstab-
zugshaube, raumluftabhängige Feuerstätte
etc.) können zu Gesundheitsgefahren führen
und einen nicht zulässigen Betrieb verursa-
chen.
Nachträgliche An- oder Umbauten sind nur
dann zulässig, wenn die Systemverträglichkeit
von einem Planungsbüro ermittelt/sicherge-
stellt wird. Bei Einsatz einer Abluft-Dunst-
abzugshaube oder raumluftabhängigen
Feuerstätte muss diese vom Bezirksschorn-
steinfeger abgenommen werden.
Gefahr bei Betrieb mit nicht komplett
montierten Systemkomponenten.
Bei nicht geschützten elektrischen Kom-
ponenten besteht Stromschlaggefahr.
Lüftungsgeräte und Raumluftsteuerungen
nur komplett montiert betreiben.
Vor dem Abnehmen der Innenabdeckung
des Lüftungsgerätes abwarten bis die Ventila-
toren still stehen.
Lüftungsgeräte nur mit eingesetzten Luftfil-
tern betreiben (bei offenem PP 45-Gerät und
Betrieb ohne Filter ist ein laufender Ventilator
berührbar).
Verletzungs- und Gesundheitsgefahr
bei Einsatz von nicht zugelassenen
Zubehörkomponenten. Das Lüftungsgerät
ist mit Original-Zubehörkomponenten (z. B.
Luftfilter) getestet und zugelassen.
Ein Betrieb ist nur mit Original-Kompo-
nenten zulässig.
Veränderungen und Umbauten an den
Geräten sind unzulässig und entbinden den
Hersteller von jeglicher Gewährleistung und
Haftung.
Lebensgefahr bei giftiger, schadstoff-
haltiger Luft (Rauch, Dämpfe) in der
Umgebung – bei einem Brand oder
Chemieunfall etc.
Sofort das gesamte Lüftungssystem aus-
schalten, bis die Außenluft wieder unschädlich
ist. An allen PP 45 O-Geräten die Ver-
schlussklappen schließen.
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Lebensgefahr bei Betrieb mit raum-
luftabhängigen Feuerstätten durch
Kohlenstoffmonoxid.
Bei Betrieb mit raumluftabhängigen Feuer-
stätten für ausreichende Zuluftnachströmung
sorgen. Maximal zulässige Druckdifferenz pro
Wohneinheit beachten. Die Ausführung bedarf
grundsätzlich der Zustimmung des Bezirks-
schornsteinfegers.
Lüftungsgeräte dürfen in Räumen, Woh-
nungen oder Nutzungseinheiten vergleich-
barer Größe, in denen raumluftabhängige
Feuerstätten aufgestellt sind, nur installiert
werden:
● wenn ein gleichzeitiger Betrieb von raum-
luftabhängigen Feuerstätten für flüssige
oder gasförmige Brennstoffe und der
luftabsaugenden Anlage durch Sicherheits-
einrichtungen verhindert wird oder
● die Abgasabführung der raumluftabhängigen
Feuerstätte durch besondere Sicherheitsein-
richtungen überwacht wird. Bei raumluftab-
hängigen Feuerstätten für flüssige oder gas-
förmige Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Feuerstätte oder
die Lüftungsanlage abgeschaltet werden.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten für
feste Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Lüftungsanlage
abgeschaltet werden.
Vorsicht beim Umgang mit
Verpackungsmaterialien.
Geltende Sicherheits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften einhalten.
Verpackungsmaterial außer Reichweite
von Kindern aufbewahren.
4 Anforderungen Aufstellungsort
● Umgebungstemperatur - 15 °C bis + 40 °C.
● Fördermitteltemperatur max. 40 °C.
● Max. zulässige Feuchte im Aufstellraum
bei 20 °C, nicht kondensierend:
PP 45: 70 % / PPB 30: 90 %
● Für Wandmontage eine ebene und feste
Wandfläche erforderlich.