Kessel Comfort PLUS Notice D'utilisation D'origine page 4

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2.1
Personal/Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsver-
ordnung und die Gefahrstoffverordnung oder nationale Entsprechungen. Der
Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet
▶ eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
▶ entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
▶ Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
▶ gegen die Benutzung durch Unbefugte
Person1
Betreiber
Sachkundiger,
(kennt, versteht Betriebsanweisung)
Fachkundiger,
(Fachhandwerker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Elektrofachkraft VDE 0105
(nach Vorschriften für elektr. Sicherheit)
*
Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4
zu sichern.
*
Sichtprüfung, Inspektion,
Batterietausch
Einbau- und Betriebsanleitung
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskontrolle,
Konfiguration des
Schaltgerätes
Einbau, Tausch, Wartung
von Komponenten,
Inbetriebnahme
Arbeiten an
elektrischen
Installation
010-700_01

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