Télécharger Imprimer la page

ADEO SCREEN BASIC Manuel D'installation Et D'utilisation page 45

Publicité

DEUTSCH – Bedienungs- und Installationsanleitung: Motorleinwand
Adeo Screen Sp. z o.o. mit Sitz in Złotoryja, ul. B. Krzywoustego 31, 59-500 Złotoryja (im Folgenden: „Hersteller") garantiert die ordnungsgemäße Funktion der Projektionswand/des Geräts (im Folgenden:
„Ware") für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Ausstellung der Kaufrechnung/des Kaufbelegs durch den Einzelhändler der Ware, d.h. die Person, die die Ware im Rahmen ihres
Geschäftsbetriebs direkt vom Hersteller erworben hat (im Folgenden: „Einzelhändler"). Die Garantierechte gegenüber dem Hersteller stehen dem Endkunden zu, d.h. der Person, die die Ware beim Händler
gekauft hat (im Folgenden „Endkunde" genannt).
Die Ware muss in Übereinstimmung mit dem ausgegebenen Handbuch, den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften sowie anderen allgemein geltenden Gesetzen verwendet werden. Etwaige Mängel an
der Ware, die während dieser Nutzungsdauer festgestellt werden, werden vom Service des Herstellers auf dem Gebiet der Republik Polen nach den unten beschriebenen Regeln behoben.
1.
Eine Reklamationsmeldung sollte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung eines Mangels an der Ware an die E-Mail-Adresse des Herstellers
(info@adeoscreen.com) oder per Post (ul. Bolesława Krzywoustego 31, 59-500 Złotoryja) geschickt werden. Die Reklamationsmeldung muss die Daten des Endkunden (Vor- und Nachname,
Postanschrift, Telefonnummer), die Daten der Ware, auf die sich die Reklamation bezieht, eine detaillierte Beschreibung des festgestellten Mangels zusammen mit Fotos und die Angabe des
Datums, an dem der Mangel festgestellt wurde, enthalten. Die Garantiekarte und eine Fotokopie des Kaufbelegs der reklamierten Ware müssen der Reklamationsmeldung beigefügt werden,
andernfalls wird die Reklamation nicht anerkannt. Im Falle einer unvollständigen Reklamationsmeldung wird der Hersteller die Ergänzung der Meldung verlangen.
2.
Die Garantie umfasst nur das Recht, die Reparatur des Produkts zu verlangen.
3.
Innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt einer vollständigen Reklamationsmeldung informiert der Hersteller den Endkunden über die Annahme oder Ablehnung der Reklamation. Im Falle der
Anerkennung der Reklamation wird der Hersteller den Endkunden auffordern, die Ware unter Zusendung einer von den Mitarbeitern der Kundendienstabteilung des Herstellers ausgestellten
Genehmigung (SRO-Dokument) für die Rücksendung der Ware zurückzusenden. Der Endkunde ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten zu demontieren und in der Originalverpackung oder
einer gleichwertigen Verpackung an den Hersteller zurückzusenden, damit während des Transports keine Schäden entstehen. Die Kosten für den Transport der Ware zum Hauptsitz des Herstellers
werden vom Hersteller übernommen, vorausgesetzt, der vom Kunden organisierte Transport entspricht den marktüblichen Tarifen.
4.
Nach Erhalt der Ware, die für eine Reklamation in Frage kommt, muss der Hersteller die Ware innerhalb von 14 (Arbeits-)Tagen ab dem Datum des Erhalts der Ware reparieren. Die Frist für die
Behebung des Mangels kann um die Zeit verlängert werden, die für die Einfuhr der erforderlichen Ersatzteile erforderlich ist, in jedem Fall aber nicht länger als 30 Arbeitstage. In diesem Fall wird
der Hersteller den Endkunden über die Verlängerung der Reparaturfrist aufgrund der Notwendigkeit der Einfuhr von Ersatzteilen informieren und eine neue Frist für die Beseitigung des Mangels
setzen.
5.
Die Beseitigung des Mangels oder Fehlers muss vom Endkunden bestätigt werden. Die Bestätigung der Mängelbeseitigung sowie die Verweigerung der Bestätigung erfolgen spätestens 14 Tage
ab dem Datum der Mitteilung des Herstellers an den Endkunden über die Reparatur. Die Verweigerung der Abnahme innerhalb der vorgenannten Frist durch den Endkunden zur Anerkennung der
Mängelbeseitigung ist gleichbedeutend mit der Feststellung der ordnungsgemäßen Beseitigung. Nachdem der Endkunde die Beseitigung des Mangels festgestellt hat, ist er verpflichtet, die
Ware unverzüglich beim Hersteller abzuholen. Die Kosten für die Lieferung der Ware an den Endkunden werden vom Hersteller übernommen, vorausgesetzt, der vom Kunden organisierte
Transport entspricht den marktüblichen Tarifen. Der Hersteller ist nicht verpflichtet, die Ware zu installieren. Der Hersteller ist nicht verpflichtet, den Wiedereinbau der Ware nach der Reparatur
vorzunehmen und die Kosten dafür zu tragen.
6.
Stellt der Hersteller im Laufe der Garantiereparatur trotz der Qualifizierung der Ware für eine Reklamation Schäden fest, die von der Garantie ausgeschlossen sind, so teilt der Hersteller dem
Endkunden vor der Durchführung von Arbeiten auf dessen Kosten die Höhe der geschätzten Reparaturkosten mit und führt weitere Maßnahmen durch, nachdem er das Einverständnis des
Endkunden eingeholt hat, diese Kosten dem Endkunden in Rechnung zu stellen.
7.
Die Haftung des Herstellers im Rahmen der Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
a)
die Ware in einer Art und Weise verwendet wird, die nicht mit dem vorgesehenen Verwendungszweck oder der Gebrauchsanweisung übereinstimmt, insbesondere wenn der Mangel auf
eine unsachgemäße Verwendung der Ware zurückzuführen ist,
b)
ein Mangel an der Ware bei der Montage entstanden ist,
c)
die Montage, Installation und Wartung der Ware nicht von Fachleuten oder technisch qualifiziertem Personal oder nicht gemäß den Anweisungen im Handbuch durchgeführt wurde,
d)
ein Mangel an der Ware während des Transports aufgetreten ist, sofern der Hersteller nicht für den Transport verantwortlich ist und der Endkunde die Lieferung aufgrund mangelnder
Unversehrtheit der Sendung nicht unter Vorbehalt annimmt,
e)
die Mängel an der Ware durch zufällige Ereignisse, insbesondere durch höhere Gewalt, entstanden sind,
f)
die Mängel an der Ware auf Reparaturen oder Eingriffe von Personen zurückzuführen sind, die nicht vom Hersteller autorisiert wurden,
g)
die Ware nicht direkt beim Einzelhändler gekauft wurde.
8.
Im Falle des Eintritts einer Bedingung für den Ausschluss der Haftung des Herstellers im Rahmen der Garantie gehen die Kosten für die Lieferung der Ware an den Hersteller und die Kosten für
den Transport der Ware zum Endkunden nach der Reparatur zu Lasten des Endkunden.
Diese Garantie schließt die Rechte des Endkunden aus zwingenden Bestimmungen nicht aus, schränkt sie nicht ein und setzt sie nicht aus, einschließlich der Rechte gegenüber dem Einzelhändler aus der
Garantie für Mängel der Ware.
Diese Garantiekarte wird dem Endkunden vom Einzelhändler zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Handbuchs der Projektionswand.
Made by Adeo Screen Sp. Z o.o. (Poland) Specifications are subject to change without notice. E&OE
Doc: BASIC Installation Manual rev7 | 25.02.2025
Please verify that you are working with the latest revision of this document before specifying your screen.
GARANTIEKARTE - GARANTIEBEDINGUNGEN
Page 45

Publicité

loading