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ENTSORGUNG

Altöle
Schmier- und Hydraulikaltöle dürfen auf keinen Fall in die Umwelt (Wasser, Kanalisation usw.) gelangen und sind bei autorisierten
Entsorgungsstellen abzugeben.
Die jeweiligen geltenden Vorschriften zur Altölentsorgung sind strikt zu befolgen.
Die provisorische Lagerung von Altöl muss in hermetisch dichten Behältern mit Deckel erfolgen, die gewährleisten, dass das Altöl
nicht mit anderen Stoffen, einschließlich Regenwasser, verunreinigt wird. Auf die gleiche Weise sind die Filter zu lagern und zu
entsorgen.
Erschöpfte Bleibatterien
Erschöpfte Bleibatterien gelten als „giftiger und gefährlicher" Abfall.
Sie sind ausschließlich bei entsprechenden autorisierten Entsorgungsstellen abzugeben.
Können Bleibatterien nicht sofort beim Entsorgungsunternehmen abgegeben werden, hat die provisorische Lagerung
unter Einhaltung der entsprechenden geltenden Vorschriften zu erfolgen. Ferner hat insbesondere eine Genehmigung
für die provisorische Lagerung vorzuliegen. Die Batterien sind in hermetisch dichten Kunststoffbehältern zu lagern, deren
Fassungsvermögen nicht geringer sein darf als das Volumen des in den Batterien enthaltenen Elektrolyts. Diese Abfallbehälter
müssen ferner derart beschaffen sein, dass kein Regenwasser eindringen kann.
Vom Gerät aufgenommenes Kehrgut
Das vom Gerät aufgenommene Kehrgut kann und muss der städtischen Müllabfuhr als Haushaltsmüll o.ä. (gemäß entsprechender
Vereinbarung) übergeben werden.
Die Übergabe an die städtische Müllabfuhr darf nur erfolgen, sofern absolut sichergestellt ist, dass kein Gift- oder Sondermüll im
Kehrgut enthalten ist.
Die Reinigung von Bereichen, in denen mit Gift- oder Sondermüll zu rechnen ist, muss bei leerem Abfallbehälter für jeden Abfalltyp
getrennt erfolgen. Das Kehrgut ist in diesem Fall vollständig in Behälter zu füllen, die unter Einhaltung der entsprechenden
gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden müssen.
Verschrottung
Am Lebensende des Geräts müssen die Materialien, aus denen das Gerät besteht, ordnungsgemäß entsorgt werden. Die
entsprechenden Materialien sind nachfolgend mit Bezug auf das entsprechende Bauteil aufgelistet.
Es wird empfohlen, das Gerät an ein zugelassenes Verschrottungsunternehmen zu übergeben, das die ordnungsgemäße
Entsorgung vornimmt. Insbesondere Öle, Filter und Batterien müssen gemäß den vorstehend angeführten Verfahren entsorgt
werden. Die Bauteile aus ABS und Metall können wiederverwertet werden. Schläuche und Gummidichtungen sowie Kunststoff und
Glasfaserkunststoffe sind städtischen Müllabfuhr getrennt zu übergeben.
HINWEIS
Die verschiedenen Materialarten, aus denen das Gerät besteht, müssen auf entsprechenden Deponien verschrottet
werden.
HINWEIS
Die im Betriebsland des Geräts geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind stets einzuhalten.
Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2002/96/EG
BETRIEBSANLEITUNG
SR 1450 B-D
33014811(3)2010-03 A
DEUTSCH
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