Bremsen; Antikipprollen; Bereifung; Hindernisse - B+B Triton Mode D'emploi

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| Multifunktionsrollstuhl

2.2. Bremsen

Feststellbremse
Die direkt auf den Reifen der Räder wirkenden Bremsen sind nur als
Feststellbremsen zu verwenden, d.h. sie dürfen nur im Ruhezustand des
Rollstuhls und nicht zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit betätigt
werden.
Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen Gefällstrecken
unter Verwendung der Greifreifen, erhitzen sich Finger und Hand-
flächen.
Trommelbremse (optional)
Die Trommelbremse ist ausschließlich für die Bedienung durch die
schiebende Person gedacht. Die Trommelbremse kann zum Feststellen,
wie auch zum dosierten Abbremsen verwendet werden.

2.3. Antikipprollen

Die Antikipprollen verhindern, dass der Rollstuhl nach hinten kippt.
Beachten Sie, dass das Fahren mit Antikipprollen bei stufigem Gelände,
Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist. Stellen Sie
ausreichend Abstand nach oben, unten und zu den Seiten sicher.

2.4. Bereifung

Achten Sie stets auf eine ausreichende Profiltiefe (> 1mm) Ihrer
Bereifung. Bei zu geringer Profiltiefe kann ein sicheres Fahrverhalten
des Rollstuhls nicht mehr gewährleistet werden.
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Achtung! Verbrennungsgefahr!
Multifunktionsrollstuhl |

2.5. Hindernisse

Zur Überwindung von Hindernissen (z.B. Bordsteine, Stufen etc.)
verwenden Sie bitte unbedingt Auffahrrampen.
Vermeiden Sie ein ungebremstes Fahren gegen ein Hindernis oder das
Herunterspringen von Absätzen.
2.6. Steigungen und Gefälle
Beachten Sie stets, dass bei extremen Einstellungen der Rückenlehne
Ihr Rollstuhl bereits bei einer geringen Steigung nach hinten umkippen
kann. Befahren Sie bei diesen Extremeinstellungen Steigungen und
Gefälle nur mit Unterstützung einer Begleitperson. Benutzen Sie auch
die Anti-Kipprollen um ein Umkippen nach hinten zu vermeiden.

2.7. Sicherheit in Fahrzeugen

Es wird darauf hingewiesen, dass Rollstühle nicht als Sitzgelegenheit
in irgendwelchen Fahrzeugen verwendet werden sollten. Der Benutzer
muss vom Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz wechseln.
2.8. Benutzung öffentlicher Wege
und Straßen
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert.
Beachten Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und
sich an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
gerade auf Gehwegen.

2.9. Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den
Transport von gehbehinderten Menschen gemäß angegebenen
Indikationen konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 125 kg.
Bischoff & Bischoff GmbH | 01.06.2019
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