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NORAUTO 2198485 Mode D'emploi page 5

Porte-vélos d'attelage suspendu

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verändern. Achtung beim Rückwärtsfahren.
- Tauschen Sie beschädigte oder abgenutzte Teile sofort aus.
- Der Fahrradträger muss während der Fahrt immer verriegelt sein.
Mit Ladegut kann sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs in Kurven und beim Abbremsen verändern.
Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere gültige Verkehrsregeln müssen selbstverständlich eingehalten werden.
- Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss außerdem den Umständen angepasst werden. Hierbei sind die
Sicherheitsanforderungen für den Fahrradtransport zu berücksichtigen.
- Der Transport von Tandems ist nicht gestattet.
- Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und/oder Materialschäden infolge eines Montage- oder
Nutzungsfehlers.
- Die Ausrüstung darf in keiner Weise verändert werden.
- Ist das Fahrzeug mit einer Kofferraum-Öffnungsautomatik ausgestattet, empfiehlt es sich, diese abzuschalten oder den
Kofferraum ausschließlich von Hand zu öffnen, sobald der Fahrradträger am Fahrzeug angebracht ist.
- Bei Fahrzeugmodellen mit einer Typengenehmigung nach dem 01.10.1998 darf der Fahrradträger oder die Ladung das
dritte Bremslicht nicht verdecken.
- Da die Abgase des Fahrzeugs heiß sind, bringen Sie weder Reifen, noch Haltegurte des Fahrradträgers in die Nähe des
Auspuffs.
- Der Fahrradträger kann gekippt werden. Es ist jedoch möglich, dass sich die Heckklappe trotz dieser Kippmechanik bei
manchen Fahrzeugen nicht öffnen lässt.
- Mit diesem Fahrradträger darf die maximale Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden!
Wartung des Fahrradträgers:
- Zum Reinigen des Fahrradträgers keine chemischen oder aggressiven Produkte verwenden.
- Ersetzen Sie alle defekten Teile durch identische. Verwenden Sie den Fahrradträger nicht vor einer vollständigen
Reparatur.
- Nehmen Sie den Fahrradträger vor Befahren einer Autowaschanlage ab.
- Bewahren Sie Ihren Fahrradträger nach jeder Verwendung sorgfältig zusammen mit der Montageanleitung auf.
- Befestigung des Hecktragesystems
Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen. Er ist auch für die Ladung
verantwortlich.
- HINWEIS: Die Fahrzeugherstellerangaben über die zulässige hintere Achslast sind unbedingt zu beachten!
- HINWEIS: Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und der Energieeinsparung sollten diese
Heckträgersysteme bei Nichtbenutzung
vom Fahrzeug abgenommen werden.
D-Wert
- Hinweis: Es sind die Angaben des Fahrzeug-/Kupplungsherstellers über den zulässigen D-Wert der Kupplungskugel mit
Halterung (KmH) zu beachten.
Der D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH) muss mindestens 7,6 kN betragen. Anstelle des D-Wertes ist bei
älteren KmH (Kupplungskugel
mit Halterung) häufig die zulässige Anhängelast G[A] und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs G[K]
angegeben. Daraus lässt sich der
D-Wert der KmH wie folgt berechnen: D = (9,81/1000) x (G[A] x G[K]) / (G[A] + G[K]) D in [kN], G[A] in [kg], G[K] in [kg]
- Angabe der zulässigen Zahl von Fahrrädern -> Maximal 2
- Hinweis: Fahrradteile, z.B.: Lenker oder Pedale dürfen nicht über den Umriß des Fahrzeugs hinausragen!
Fahrverhalten
- Durch die Verwendung des Hecktragesystems ist der hintere Böschungswinkel im Vergleich zur Serie eingeschränkt, so
dass das Fahrzeug bei Fahrbahnunebenheiten früher aufsetzen kann. Zusätzlich sollte dem durch das Hecktragesystem
und die Ladung verursachten, veränderten Fahr- und
Bremsverhalten durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung getragen werden.
- Sichtbeeinträchtigung nach hinten
Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten sind am Fahrzeug geeignete Rückspiegel (z.B. rechter Außenspiegel oder
Anhängerrückspiegel) zu montieren.
- Wiederholung des amtlichen Kennzeichens am Hecktragesystem.
Rückwärtige Beleuchtungseinrichtungen
Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs werden durch das Hecktragesystem teilweise verdeckt. Das
Hecktragesystem ist daher mit eigener Beleuchtung und eigenem Wiederholungsschild des amtlichen PKW- Kennzeichen
zu versehen. Der Umfang der Leuchtenwiederholung hängt vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ab.
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1987 brauchen Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer
des Hecktragesystems nicht betriebsfertig zu sein. Die Verwendung einer 7-poligen Anhängersteckdose ist möglich.
- An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1987 bis zum 31. Dezember 1990 muß auch der
Rückfahrscheinwerfer am Hecktragesystem betriebsfertig sein. Die Verwendung einer 7-poligen Steckdose ist möglich bei
Verzicht auf Dauerplus (Klemme 54g).
- A n F a h r z e u g e n m i t E r s t z u l a s s u n g a b d e m 0 1 . J a n u a r 1 9 9 1 s i n d a l l e s e r i e n m ä ß i g e n r ü c k w ä r t i g e n
Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs auch am Hecktragesystem zu wiederholen. Nebelschlußleuchte und
Rückfahrscheinwerfer des Hecktragesystems müssen betriebsfertig sein. Durch Verwendung eines Relais oder einer
Steckdose mit Abschaltkontakt ist zu gewährleisten, dass sich die Nebelschlussleuchte fahrzeugseitig bei Benutzung
des Hecktragesystems selbsttätig ausschaltet, bzw. nach Entfernen des Steckers wieder einschalten läßt (13-polige
Steckdose).
- Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01. Oktober 1998 erteilt wurde, dürfen
Ladungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte
muß rechts und links -ausgehend von der Fahrzeuglängsachse-in einem Horizontalwinkel von 10 °, nach oben -ausgehend
von der Leuchtenoberkante- in einem Vertikalwinkel von 10 ° und nach unten - ausgehend von der Leuchtenunterkante- in
einem Vertikalwinkel von 5 ° sichtbar sein.
Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte Bremsleuchte auch am

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