Organisatorische Maßnahmen - ahlmann AL70 Manuel De L'opérateur

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1-2
1.2.2
Das Gerät und alle vom
Hersteller zugelassenen Anbauge-
räte nur in technisch einwandfrei-
em Zustand sowie bestimmungs-
gemäß, sicherheits- und gefahren-
bewußt unter Beachtung der
Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) benutzen! Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend
beseitigen (lassen)!
1.2.3
Das Gerät ist ausschließ-
lich für die in dieser Betriebsanlei-
tung beschriebenen Tätigkeiten be-
stimmt. Eine andere oder darüber
hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hier-
aus resultierende Schäden haftet
der Hersteller nicht. Das Risiko trägt
allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Ver-
wendung gehört auch das Beachten
der Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor) und die Einhaltung der Inspek-
tions- und Wartungsbedingungen.
1.3 Organisatorische Maß-
nahmen
1.3.1
Die Betriebsanleitungen
(Gerät und Motor) sind ständig am
Einsatzort des Gerätes griffbereit
aufzubewahren.
1.3.2
Ergänzend zu den Betriebs-
anleitungen (Gerät und Motor) sind
allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen
zur Unfallverhütung (insbesondere
UVV der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften - VBG 40)
zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen!
und
L06M

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