Komet MicroKom BluFlex 2 Mode D'emploi page 4

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KOMET MicroKom BluFlex ® 2
Verpflichtungen
• Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang und den störungsfreien Betrieb
des MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystems ist die Kenntnis der grundlegen-
den Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften.
• Diese Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise sind von allen
Personen zu beachten, die mit dem MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystem
arbeiten.
• Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften
zur Unfallverhütung zu beachten.
• Das MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystem ist nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei
der Verwendung Gefahren für den Benutzer oder Dritter bzw. Beeinträchtigun-
gen am MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystem oder an anderen Sachwerten
entstehen. Das MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystem ist deshalb nur zu
benutzen - für die bestimmungsgemäße Verwendung
- in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
• Bei Störungen, die die Sicherheit des MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystems
beeinträchtigen können, ist das MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystem
abzuschalten. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller.
• Bitte beachten Sie, dass folgende Ursachen Auswirkungen auf die Betriebssi-
cherheit des MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystems sowie auf die Sicherheit
der damit beschäftigten Personen haben können:
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des MicroKom BluFlex ® 2 Fein-
bohrsystems.
- Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten des
MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystems.
- Betreiben des MicroKom BluFlex ® 2 Feinbohrsystems in einer Maschine mit
defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten
oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
- Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport,
Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Rüsten des Gerätes.
- Eigenmächtige Veränderungen an Komponenten des MicroKom BluFlex ® 2
Feinbohrsystems.
- Mangelhafte Überwachung von Geräteteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
- Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
- Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
Im Einzelfall kann dies unter Umständen auch zu einer beschränkten Haftung
oder zu einem Haftungsausschluss des Herstellers führen, wobei die vertraglichen
und gesetzlichen Ansprüche von Vorstehendem nicht berührt werden.
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