Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Bestimmungen Für Den Betrieb Mit Feuerstätten; Garantiebedingungen, Gewährleistung Und Haftung - Zehnder ComfoSpot 50 CH Mode D'emploi

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Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren und darüber sowie von Personen mit verringerten physischen, sensorischen
oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Wissen benutzt werden, wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich
des sicheren Gebrauchs des Gerätes unterwiesen wurden und die daraus resultierenden Gefahren verstehen. Kinder
dürfen nicht mit dem Gerät spielen. Reinigung und Benutzer-Wartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung
durchgeführt werden.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
 Das ComfoSpot 50 ist zur Be- und Entlüftung von Wohnräumen und Räumen mit wohnähnlicher Nutzung bestimmt.
Eine andere oder darüberhinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
 Das Lüftungsgerät ist für den Einsatz in Räumen mit einer Raumluftfeuchte von ca. 40 % bis ca. 70 % r.F. bestimmt.
Es darf nicht in Räumen installiert werden, in denen die relative Luftfeuchtigkeit während des Betriebes dauerhaft über
80 % liegt.
 Das Lüftungsgerät eignet sich nicht für die Entrauchung oder Bauwerkstrocknung, für Räume mit aggressiven und
ätzenden Gasen oder Räume mit extremer Staubbelastung.
 Das Lüftungsgerät darf nur komplett montiert mit allen Komponenten (inklusive Fassadenabschluss) betrieben werden.
 Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört auch das Beachten aller Hinweise in der Betriebsanleitung.
Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch übernimmt Zehnder Group keine Haftung für eventuell auftretende Schäden
und keine Gewährleistung für einwandfreies und funktionsgemäßes Arbeiten des Lüftungsgerätes.
Bestimmungen für den Betrieb mit Feuerstätten
Lokale Anforderungen sind durch entsprechende Normen, Gesetze und Richtlinien zu berücksichtigen. Das ComfoSpot
50 darf in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, in denen raumluftabhängige Feuerstätten
aufgestellt sind, nur installiert werden, wenn:
 ein gleichzeitiger Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlage durch
Sicherheitseinrichtungen verhindert wird oder
 die Abgasabführung der raumluftabhängigen Feuerstätte durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Feuerstätte oder die Lüftungsanlage abgeschaltet werden. Bei raumluftabhängigen
Feuerstätten für feste Brennstoffe muss im Auslösefall der Sicherheitseinrichtung die Lüftungsanlage abgeschaltet
werden.
Die Lüftungsgeräte zur kontrollierten Be- und Entlüftung einer Wohnung oder vergleichbaren Nutzungseinheit dürfen nicht
installiert werden, wenn in der Nutzungseinheit raumluftabhängige Feuerstätten an mehrfach belegte Abgasanlagen
angeschlossen sind.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb müssen eventuell vorhandene Verbrennungsluftleitungen sowie Abgasanlagen
von raumluftabhängigen Feuerstätten absperrbar sein. Bei Abgasanlagen von Feuerstätten für feste Brennstoffe darf die
Absperrvorrichtung nur von Hand bedient werden können. Die Stellung der Absperrvorrichtung muss an der Einstellung
des Bedienungsgriffes erkennbar sein. Dies gilt als erfüllt, wenn eine Absperrvorrichtung gegen Ruß (Rußabsperrer)
verwendet wird. Brandschutzanforderungen hinsichtlich der brandschutztechnischen Installationsvorschriften für die
Errichtung der Lüftungsanlage sind die landesrechtlichen Regelungen, insbesondere die bauaufsichtliche Richtlinie über
die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Garantiebedingungen, Gewährleistung und Haftung

Garantiebedingungen

Der Hersteller gewährt eine Garantie von 24 Monaten ab Einbau bzw. von maximal 30 Monaten ab Herstellungsdatum auf
das Gerät. Gewährleistungsansprüche können ausschließlich für Material- und/oder Konstruktionsfehler, die im
Garantiezeitraum aufgetreten sind, geltend gemacht werden.
Die Kosten für den Aus- und Einbau vor Ort fallen nicht unter die Garantieleistungen. Gleiches gilt für die natürliche
Abnutzung. Zehnder behält sich vor, die Konstruktion und/oder Konfiguration seiner Produkte jederzeit zu ändern, ohne
verpflichtet zu sein, bereits gelieferte Produkte entsprechend anzugleichen.
Gewährleistung
Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs darf das Gerät nicht ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers demontiert
werden. Ersatzteile werden nur von der Garantie abgedeckt, wenn sie vom Hersteller geliefert und durch einen
zugelassenen Monteur angebracht wurden.
Die Gewähr erlischt, wenn:
 Der Gewährleistungszeitraum verstrichen ist.
 Der Einbau nicht gemäß den geltenden Bestimmungen durchgeführt wurde.
 Das Gerät ohne Filter und ohne Fassadenabschluss betrieben wird.
 Originalteile durch nicht originale Teile ersetzt wurden.
 Nicht genehmigte Änderungen oder Modifikationen am Gerät vorgenommen wurden.
 Die Mängel auf eine unsachgemäße Montage, einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder vernachlässigte
Wartung des Systems zurückzuführen sind.
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