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Garantie

Garantiezeitraum: Siehe beigefügter Garantieschein.
Die Garantieleistung umfaßt:
Allgemeine Einzelteile, bei denen nachweislich als Folge von Material-, Produktions- oder Verarbeitungsfehlern
ein Defekt aufgetreten ist. Elektrische Einzelteile, die in diese Kategorie fallen.
Garantiefrist:
Die Garantie beginnt mit dem Tag des Lieferung. Defekte werden nur dann von der Garantie abgedeckt, wenn
die Maschine vollständig auf der DiBO-Website registriert ist: (www.dibo.com). Die Garantiezeit ist auf 1 Jahre
festgelegt (oder max. 500 Stunden Arbeitszeit , wenn ein Stundenzähler verwendet wird) , da einige Bedingun-
gen erfüllt sind.
Garantiebedingungen bei 1 jahre Garantie:
• Die Maschine muss regelmäßig nach dem Wartungsplan (mindestens einmal im Jahr) für einen Service bei
DiBO B.V. oder einer anerkannten Service- / Wartungsstation angeboten werden.
• Diese Garantiezeit kann nur gewährleistet werden, seit der Genehmigung eines Wartungszertifikat.
• Ausgenommen von Garantie sind Verschleißteile wie Spritzpistolen, Lanzen, Schläuche, ...
• DiBO B.V. wird nicht in der Arbeitszeit und Kilometerkostenerstattung erfüllen.
• Registrieren Sie Ihr Gerät online über Ihr Kunden- oder Händlerkonto.
Zwecks Abwicklung von Garantieansprüchen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten.
Garantieansprüche, die zu spät gemeldet werden, können nicht bearbeitet werden.
Garantieleistung:
Die Garantieleistung bezieht sich auf die Reparatur des defekten Einzelteils.
Die Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die ausgetauschten fehlerhaften Teile werden Eigentum von DIBO B.V. .
Von der Garantie ausgenommen sind:
Indirekt entstandene Schäden.
Normale Abnutzung.
Schäden infolge nachlässiger oder unsachgemäßer Benutzung.
Schäden, die beim Be- oder Entladen bzw. beim Transport entstanden sind.
Schäden durch Gefrierung.
Schäden, die zu spät gemeldet werden.
Kosten für Reparaturen durch Dritte.
Die Garantie verfällt:
Bei Änderungen durch den Besitzer.
Im Falle von Reparaturen, die nicht von einem anerkannten DiBO-Techniker/Händler durchgeführt wurden, oder
bei Änderungen ohne vorherige Zustimmung von DiBO.
Haftungsausschluß:
DIBO B.V. kann als Hersteller nicht haftbar gemacht werden für Schäden an Personen, Schäden an Eigentum
von Dritten, Betriebsschäden, Produktionsverlust, Kapitalverlust, Verlust von Gütern und dergleichen, die durch
mangelhafte oder zu späte Lieferung eines verkauften Artikels, ungeachtet der diesbezüglichen Ursache, ent-
standen sind.
DIBO B.V. haftet nicht für eventuelle Schäden infolge der Verwendung chemischer Reinigungsmittel.
Dieser Maschine wurde so konstruiert und gebaut, dass er auf sichere Weise verwendet und gewartet werden
kann. Dies gilt für die Anwendung, die Umstände und die Vorschriften, wie sie in dieser Dokumentation beschrie-
ben sind. Das Lesen dieser Dokumentation und die Einhaltung der Anweisungen sind somit für jeden notwendig,
der mit oder an diesem Maschine arbeitet. Bei einer gewerblichen Nutzung liegt es in der Verantwortlichkeit des
Arbeitgebers, dass diese Anweisungen bekannt sind und eingehalten werden. Durch das Unternehmen oder das
Land, in dem der Anhänger benutzt wird, können zusätzliche Sicherheitsmaßregeln vorgeschrieben sein. Dies
betrifft hauptsächlich die Arbeitsbedingungen. Diese Dokumentation beschreibt nicht, wie diese erfüllt werden
müssen. Allerdings werden die erforderlichen Informationen über die Maschine gegeben. Wenden Sie sich im
Zweifelsfalle an die zuständigen Behörden oder Ihren Sicherheitsbeauftragten.
DiBO b.v. 65

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