Lenovo ThinkCentre 41X1308 Guide De Référence Rapide page 268

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3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten
Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleis-
tungsbestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der
Kunde für die betreffende Maschine bezahlt hat.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kun-
den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Ver-
trag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-
den gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo
verursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act
1979" oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982"
oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen
Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen
nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 %
des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw.
die zu zahlenden Gebühren.
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