Lenovo ThinkCentre 41X1308 Guide De Référence Rapide page 264

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

schulden von Lenovo) oder durch die genannte Ursache entstanden und
belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den vom Kunden für die
Maschine bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich
Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für
die Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR,
AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGE-
WIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN;
2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE,
AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENT-
STANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER
4) ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDI-
GUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EIN-
SPARUNGEN.
FRANKREICH UND BELGIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen
gelten:
1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül-
lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation
der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der
Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) ent-
standen und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebüh-
ren, die der Kunde für die Maschine bezahlt hat, die den Schaden verur-
sacht hat.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich
Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für
die Lenovo rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER
ODER SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR,
AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGE-
WIESEN WURDE: 1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN;
2) BEILÄUFIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE
WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE,
AUCH WENN SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENT-
STANDEN SIND, DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4)
ENTGANGENE GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDI-
GUNG DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EIN-
SPARUNGEN.
214
Kurzübersicht

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières