Lenovo ThinkCentre 41X1308 Guide De Référence Rapide page 266

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FRANKREICH
Haftungsbegrenzung: Der zweite Satz des ersten Absatzes dieses Abschnitts wird
wie folgt ersetzt:
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen
von Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist Lenovo unabhängig von der
Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch beruht, höchstens für
folgenden Schadensersatz haftbar: (Ziffer 1 und 2 unverändert).
DEUTSCHLAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ers-
ten Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine Lenovo Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit
ihren Spezifikationen.
Folgende Absätze werden diesem Abschnitt hinzugefügt:
Der Gewährleistungszeitraum für Maschinen beträgt mindestens zwölf Monate.
Ist der Service-Provider nicht in der Lage, die Lenovo Maschine zu reparieren,
kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises entsprechend
der Gebrauchsminderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängig-
machung des Vertrags hinsichtlich der betreffenden Maschine verlangen und
sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Fehlerbehebung durch Lenovo: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt Lenovo die Kosten für
den Hin- und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei Lenovo oder beim
IBM Service repariert wird.
Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in dieser Gewährleistung genannten Haftungsbegrenzungen und -aus-
schlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lenovo sowie
bei zugesicherten Eigenschaften.
Ziffer 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:
Lenovo haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten.
UNGARN
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Ver-
tragsbruch, der zum Tode oder zu physischen und gesundheitlichen Beein-
trächtigungen führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch kriminelle
Handlungen verursacht wurden.
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