Garantie, Gewährleistung Und Produkthaftung - Austria Email PSR Serie Mode D'emploi

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GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG UND PRODUKTHAFTUNG
Die Gewährleistung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich sowie der EU.
1.
Voraussetzung für die Erbringung von Garantieleistungen durch den Produzenten ist die Vorlage der bezahlten Rechnung
für den Ankauf des Gerätes, für welches die Garantieleistung in Anspruch genommen wird, wobei die Identität des Gerätes
hinsichtlich Type und Fabrikationsnummer aus der Rechnung hervorgehen muss und vom Anspruchswerber vorzuweisen
ist. Es gelten ausschließlich die AGB sowie die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Produzenten.
2.
Der Zusammenbau, die Aufstellung, der Anschluss und die Inbetriebnahme des beanstandeten Gerätes müssen, soweit
gesetzlich bzw. wie in der Bedienungs- und Montageanleitung vorgeschrieben, durch einen konzessionierten Elektro-
fachmann bzw. Installateur unter Beachtung aller hierfür erforderlichen Vorschriften erfolgt sein. Der Pufferspeicher mit
angezogener Isolierung muss vor Sonneneinstrahlung geschützt werden, um eine Verfärbung des PU-Schaums und eine
mögliche Verwerfung von Kunststoffteilen zu vermeiden.
3.
Der Raum, in dem das Gerät betrieben wird, muss frostfrei sein. Die Montage des Gerätes hat an einem Ort zu erfolgen
mit dem billigerweise zu rechnen ist, d. h. das Gerät muss für den Fall einer notwendigen Wartung, Reparatur und even-
tuellem Austausch problemfrei zugänglich und austauschbar sein. Die Kosten für notwendige Änderungen der baulichen
Gegebenheiten (z. B. zu schmale Türen und Durchgänge) unterliegen nicht der ausgelobten Garantie und Gewährleistung
und werden daher seitens des Produzenten abgelehnt. Bei Aufstellung, Montage und Betrieb des Pufferspeichers an unge-
wöhnlichen Orten (z. B. Dachböden, Wohnräume mit wasserempfindlichen Böden, Abstellräume usw.), ist ein eventueller
Wasseraustritt zu berücksichtigen und damit eine Vorrichtung zum Auffangen und Ableiten des austretenden Wassers
vorzusehen, um damit Sekundärschäden im Sinne der Produkthaftung zu vermeiden.
4.
In folgenden Fällen erlischt der Anspruch auf Garantie:
Nicht ordnungsgemäßer Transport, normale Abnützung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Gewaltanwendung
jeder Art, mechanische Beschädigung, Schäden durch Frost oder durch auch nur einmalige Überschreitung des am Leis-
tungsschild angegebenen Betriebsdruckes, Verwendung von nicht der Norm entsprechenden Komponenten und Teilen,
Bruch von Glas- und Kunststoffteilen, eventuelle Farbunterschiede, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, insbeson-
dere durch Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montageanleitung (Bedienungs- und Installationsanleitung), Schäden
durch äußeren Einfluss, Anschluss an falsche Spannung, Korrosionsschäden in Folge von nicht entsprechend aufbereite-
tem Heizungswasser, Abweichungen der tatsächlichen Wassertemperatur zur eingestellten Temperatur, Weiterbenutzung
trotz Auftreten eines Mangels, eigenmächtige Veränderungen am Gerät, Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht ge-
meinsam mit dem Gerät geprüft wurden, unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Wassermangel, Feuer, Hochwasser,
Überflutung und Überschwemmung, Blitzschlag, Überspannung, Stromausfall oder andere höhere Gewalten, Einsatz von
nicht originalen und firmenfremden Komponenten wie z. B. Heizstab, Thermostat, Thermometer, Rippenrohrwärmetau-
scher, usw., Fremdkörpereinschwemmungen oder elektrochemische Einflüsse, Nichtbeachtung der Planungsunterlagen,
fehlende oder unsachgemäße Reinigung und Bedienung sowie solche Abweichungen von der Norm, die den Wert oder
die Funktionsfähigkeit des Gerätes nur geringfügig mindern. Grundsätzlich sind auch alle entsprechenden nationalen
Vorschriften und Gesetze zu befolgen.
5.
Im Falle einer berechtigten Reklamation ist diese der nächstgelegenen Kundendienststelle des Produzenten zu melden.
Diese behält sich die Entscheidung vor, ob ein mangelhafter Teil ersetzt oder repariert werden soll bzw. ob ein mangelhaf-
tes Gerät gegen ein gleichwertiges mangelfreies Gerät ausgetauscht wird. Ferner behält der Produzent sich ausdrücklich
vor, die Einsendung des beanstandeten Gerätes durch den Käufer zu verlangen. Der Zeitpunkt einer Reparatur oder eines
Austausches wird vom Produzenten festgelegt!
6.
Garantiereparaturen dürfen nur von Personen, die durch den Produzenten dazu bevollmächtigt sind, durchgeführt wer-
den. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Produzenten über. Sollten im Zuge notwendiger Servicearbeiten
etwaige Reparaturen des Pufferspeichers notwendig sein, werden diese in Form von Reparatur- und anteiligen Material-
kosten verrechnet.
7.
Bei Fremdeingriffen ohne unseren ausdrücklichen Auftrag, auch wenn diese durch einen konzessionierten Installateur
erfolgen, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Die Übernahme der Kosten für durch Dritte durchgeführte Reparaturen
setzt voraus, dass der Produzent zur Mängelbehebung aufgefordert wurde und ihrer Verpflichtung zu Austausch oder
Reparatur nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.
8.
Die Garantiefrist wird durch die Erbringung von Garantie und Gewährleistungsanspruch, Service- und Wartungsarbeiten
nicht erneuert oder verlängert.
9.
Transportschäden werden nur dann überprüft und eventuell anerkannt, wenn sie spätestens an dem auf die Lieferung
folgenden Werktag beim Produzenten schriftlich gemeldet werden.
Id.Nr.: 235735-22
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