Bestimmungsgemässe Verwendung; Nicht Bestimmungsgemässe Verwendung; Grundsätze; Verantwortlichkeiten, Organisatorische Massnahmen - Mettler Toledo InPro 8600i Serie Mode D'emploi

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InPro 8600 i Series
InPro 8600 i Series
30 113 529
2.5
Bestimmungsgemässe Verwendung
Die Sensoren der METTLER TOLEDO InPro 8600 i Serie sind für die Messung in Flüssigkeiten bei
industriellen Anwendungen bestimmt.
Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehören des Weiteren:
– Die Beachtung der Anweisungen, Vorschriften und Hinweise in der vorliegenden Bedienungs-
anleitung
– Die regelmässige Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der eingesetzten Komponenten,
die in der Verantwortung des Anwenders liegen. Die Beachtung der lokalen Vorschriften zur
Arbeits- und Anlagensicherheit sind dabei einzuhalten
– Die Einhaltung aller Hinweise und Warnvermerke in den Publikationen zu den Produkten, die
zusammen mit dem Sensor verwendet werden (Armaturen, Transmitter etc.)
– Die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften der Anlage, in die der Sensor eingebaut wird
– Der korrekte Betrieb unter Beachtung der vorgeschriebenen Umwelt- und Betriebsbedingun-
gen und den zulässigen Einbaulagen
– Die Einhaltung der örtlichen Gesetzgebung
– Bei Unklarheiten soll unbedingt Rücksprache mit METTLER TOLEDO genommen werden
2.6
Nicht bestimmungsgemässe Verwendung
Jede andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäss und
kann zur Gefährdung von Personen oder zu Schäden am Material führen. Dies gilt auch für
Anwendungen, die nicht den technischen Daten entsprechen. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
2.7
Grundsätze
– Der eingesetzte Sensor und die zugehörigen Komponenten haben keinen Einfluss auf den
Prozess und können diesen nicht im Sinne einer Regelung oder Steuerung beeinflussen
– Wartungs- und Serviceintervalle hängen von den Einsatzbedingungen, dem Prozessmedium,
der Anlage und der Sicherheitsrelevanz des Messsystems ab. Kundenprozesse variieren
stark, so dass Angaben, soweit diese vorgegeben sind, nur als Richtwerte dienen und in je-
dem Fall durch den Anlagenbetreiber verifiziert werden müssen
– Werden bestimmte Schutzmassnahmen wie Schlösser, Beschriftungen oder redundante
Messsysteme gefordert, müssen diese vom Anlagenbetreiber vorgesehen werden
– Ein defekter Sensor darf weder montiert noch in Betrieb genommen werden.
– An den Sensoren und den Zubehörteilen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden
Für Schäden aufgrund von unerlaubten Änderungen haftet der Hersteller/Lieferant nicht.
Das Risiko trägt allein der Anwender.
Hinweis: Jegliche Manipulationen am Sensor dürfen nur dann ausgeführt werden, wenn
sichergestellt ist, dass kein Prozessmedium infolge Fehlmanipulation durch den Sensor
austreten kann. Aus diesem Grund ist das gesamte System vorgängig zu entleeren und
zu ent- oder belüften (gefahrenloser Zustand).
2.8

Verantwortlichkeiten, organisatorische Massnahmen

2.8.1 Verpflichtung des Betreibers

– Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen am Sensor arbeiten zu lassen, welche mit den
grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut und in der
Handhabung des Sensors eingewiesen sind. Die vorliegende Bedienungsanleitung gilt hierfür
als Grundlage
– Ergänzend zur Bedienungsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbind-
© 07 / 16 Mettler-Toledo GmbH, CH-8902 Urdorf
Printed in Switzerland
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