Garantie & Fehlende Teile; Garantiezeit; Garantieumfang; Ausnahmen - Vuly Thunder Manuel

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6.0 Garantie & Fehlende Teile
Für alle VULY-Produkte gilt eine Herstellergarantie. Dies stellt
sicher, daß die Artikel und Materialien frei von
Verarbeitungsfehlern sind (nachstehend ,,Garantie" genannt).

6.1 Garantiezeit

Garantiezeiten werden aus keinem Grund zurückgesetzt, d. h. die
Laufzeit beginnt nicht von neuem, es sei denn beim Kauf eines
neuen Produktes. In diesem Fall gilt für diesen neuen Artikel eine
eigeneGarantiezeit.DieshatkeinenEinflußaufdieGarantiezeit
anderer gekaufter Artikel.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum und für die Benutzung
unter normalen häuslichen Bedingungen und gilt beim Modell
,,Thunder" für:
● 120 Monate [10 Jahre] für die Rahmen-Rohre und die
Verbindungspfosten.
● 60 Monate [5 Jahre] für die Sprungmatte (mit Ausnahme
der Bedruckung).
● 24 Monate [2 Jahre] für alle anderen gekauften Teile des ge-
kauften Trampolins wie z. B. das Sicherheitsnetz, die
Netzpfosten und die Blattfedern.
Für Accessoires:
● 24 Monate [2 Jahre] für gekaufte Zubehörteile, wie z. B. den
Wasser-Vernebler (Sprinkler)
● 3 Monate für alle anderen Teile, die kostenlos als Teil einer
Werbung erhalten wurden, z. B. ein „Gratis-Schattenspender".

6.2 Garantieumfang

Diese Garantie deckt nur Herstellungsfehler ab.
Wenn ein Produkt durch Abweichung von seinen Design-Spezi-
fikationenwährendderProduktionbeschädigtoderunsicherwird,
stellt dies einen Herstellungsfehler dar. Dies kann beispielsweise
auftreten, wenn für das Sicherheitsnetz falsche Textilien bei der
Herstellung verwendet wurden und sich dadurch das Sicherheits-
netzauflösenwürdeoderwenndurchunsachgemäßesSchweißen
der Rahmen instabil würde.

6.3 Ausnahmen

6.3.1 Schäden durch Abnutzung/Verschleiß
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf normale Benutzung und
Abnutzung des Produktes. Dies kann umfassen, ist aber nicht
beschränkt auf:
● Rost an Stahlkomponenten
●  V erschlechterungentextilerTeiledurchdenEinfluß
von UV-Strahlung.
Als aktiv verwendete Outdoor-Produkte zeigen Trampoline und ihre
Zubehörteile mit der Zeit Abnutzungserscheinungen.
6.3.2 Schäden durch Witterungseinflüsse
Schäden am Produkt, die durch Witterungsverhältnisse wie Regen
oder Wind hervorgerufen wurden, fallen nicht unter die Garantie.
Vuly rät dazu, sich gegebenenfalls mit der Hausratversicherung in
Verbindungzusetzen,sollteIhrTrampolindurchWettereinflüsse
Schaden genommen haben.
16 | Vuly Thunder
6.3.3 Schäden durch unsachgemäßen Aufbau
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden oder Versagen des
Produktes aufgrund dessen Aufbaus, der nicht nach der
Vuly-Anleitung erfolgte.
Kunden obliegt es, ihre Vuly-Produkte sorgfältig nach den genauen
Instruktionen der Vuly-Anleitung aufzubauen. Die Garantie
erstreckt sich auch nicht über die Beauftragung Dritter zum Aufbau
des Produktes. Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, daß der
Inhalt sämtlicher Kartons vorhanden und in einwandfreiem
Zustand ist, bevor mit der Installation begonnen wird.
6.3.4 Schäden durch ungenügende Pflege und Wartung
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf beschleunigte Verschlechte-
rungdesProduktesaufgrundschlechterPflegeoderWartung.
Esistwesentlich,daßKundenlautdenAnweisungenunter„Pflege
und Wartung" der Vuly-Anleitung ihr Produkt regelmäßig überprü-
fen, um sicherzustellen, daß ihr Produkt so lange wie möglich hält.
6.3.5 Schäden durch unsachgemäße Verwendung
Diese Garantie erlischt, wenn das Produkt für andere Aktivitäten
verwendet wird, für die es nicht konstruiert ist. Vuly-Produkte sind
Freizeit-Trampoline, und passendes Zubehör dient ausschließlich
Freizeitzwecken. Vuly-Trampoline sind nicht für den
professionellen Gebrauch bestimmt, nicht für den Sportunterricht
oder Vereine und nicht als Sprungbretter oder ähnliches.
Alle Beweise für unsachgemäße Verwendung, die zu
Produktfehlern führten, lassen die Garantie erlöschen. Ersatzteile
oder Reparaturen, die zur Behebung solcher Schäden benötigt
werden, fallen nicht unter die Garantie.
6.3.6 Schäden durch Salzwasser
Die Garantie insbesondere für Stahlteile reduziert sich um 50 %,
sollte das Vuly-Produkt nicht in einer Entfernung von
mindestens 1,6 Kilometern vom Meer aufgebaut und somit durch
Salzwasser-Gischt erreichbar sein.
6.3.7 Personenschäden
Diese Garantie deckt keine Personenschäden oder Verluste
aufgrund der oben angeführten Gründe ab, wie Abnutzung und
Verschleiß, Wetterbedingungen, unsachgemäße Installation,
unzureichendePflegeundWartung,unsachgemäßeVerwendung,
und erstreckt sich auch nicht auf Schäden, die durch Fahrlässigkeit
oder Unfälle hervorgerufen werden.
6.4 Garantieansprüche
Wenn ein Kunde der Ansicht ist, daß ein Vuly-Produkt fehlerhaft
oder defekt ist, muß dessen Verwendung eingestellt und
ein Garantieanspruch eingereicht werden. Der Kunde darf nicht
versuchen, das Produkt weiter zu verwenden oder verwenden zu
lassen, wenn Teile davon beschädigt oder fehlerhaft sind, da dies
gefährlich sein kann. Jede Beschädigung, die ein Benutzer
hervorruft in Folge der Verwendung eines defekten oder
fehlerhaften Produktes, führt zum Erlöschen der Garantie.
6.4.1 Geltendmachung von Garantieansprüchen
Um Garantieansprüche geltend zu machen, muß der Kunde diesen
Anspruch bei „info@xtrem-gmbh.com" anmelden.
Für die Bearbeitung der Reklamation sind folgende Informationen
zu erteilen:
● Details zum Kauf inklusive Kaufdatum
● Artikelnummer und Chargen-Nummer
● ein aussagekräftiges Foto, welches den Herstellungsfehler
oder Defekt aufzeigt
6.0 Garantie & Fehlende Teile
Sollten nicht alle Details angegeben werden, kann der
Garantieanspruch nicht bearbeitet werden. Die Bearbeitung von
Gewährleistungsansprüchen kann bis zu 7 Tage dauern. Die
Lieferung von Ersatzteilen kann weitere 7 Tage in Anspruch nehmen.
6.4.2 Berechtigte Garantieansprüche
Wenn Vuly bzw. der Importeur den Garantieanspruch eines Kunden
akzeptiert, werden die fehlerhaften oder defekten Teile ersetzt, der
Kaufpreis wird jedoch nicht erstattet.
Werden berechtigte Garantieansprüche innerhalb von 60 Tagen
nach dem Lieferdatum erhoben, ersetzt Vuly bzw. der Importeur
die beschädigten Teile kostenlos und übernimmt alle Kosten
für den Versand.
Werden berechtigte Garantieansprüche zu einem späteren
Zeitpunkt erhoben, ersetzt Vuly bzw. der Importeur die
beschädigten Teile kostenlos. Der Kunde muß jedoch die mit dem
Versand verbundenen Kosten tragen.
6.4.3 Rückerstattungen
In allen Fällen erfolgreicher Garantieansprüche bietet Vuly
ausschließlich Ersatzteile an. Es bleibt Vuly bzw. dem Importeur
überlassen, Rückerstattungen vorzunehmen oder nicht. Etwaige
dem Kunden gewährte Rückerstattungen schließen Gebühren
Dritter sowie Montageservice oder Kreditkartengebühren aus.
6.5 Fehlende Teile
Sollten Sie der Meinung sein, daß ein Vuly-Produkt nicht alle
notwendigen Teile enthält, muß sofort die Anforderung fehlender
Teile in deutschsprachigen Ländern schriftlich per E-Mail
erfolgen an „info@xtrem-gmbh.com".
Der Kunde darf keinesfalls versuchen, das Produkt zu benutzen,
wenn Teile fehlen, da dies gefährlich sein kann. Jeder Schaden, den
der Kunde durch die Verwendung eines unvollständigen
Produktes erleidet, läßt die Garantie erlöschen.
Vuly-Trampoline werden an die Vuly-Läger vorgepackt geliefert.
Wir können nicht alle Kartons vor der Auslieferung überprüfen, ob
sie alle notwendigen Teile enthalten. Die Fehlerrate beim
Bestücken der Kartons ist sehr gering, dennoch können aufgrund
von kleinen, unbeabsichtigten Schäden an der Kartonage Teile
während des Transportes verlorengehen.
Vuly Thunder | 17

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