Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

DEUTSCH

3.3 FORTBEWEGUNG

Der Kunde muss für die Risiken, denen die mit dem Auf- und Abladen betrauten Arbeiter beim Handling der Maschine ausgesetzt
sind, die Vorschriften aus den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft EWG 391/89 und 269/90 und nachfolgende Änderungen
anwenden.
Beim Handling der Maschine die entsprechende persönliche Schutzausrüstung benutzen:
Falls die Maschine transportiert werden muss, muss sie an den dazu bestimmten Anschlusspunkten durch geeigneten Aufzug oder
Kran mit ausreichender Tragkraft gehoben werden (Abb. 6). Diese gefährliche Arbeit muss absolut durch geschultes und haftendes
Personal ausgeführt werden.
Das Maschinengewicht kann dem Identifi zierungsschild (Abb. 1) entnommen werden. Zum Ausrichten der Maschine das Seil spannen.
Die Anschlusspunkte sind durch das graphische "Haken"-Zeichen (13, Abb. 2) gekennzeichnet. Bei Maschinen bis 4 Reihen, in den
Punkten A, C und D einhaken. Bei Maschinen mit mehr als 4 Reihen in den Punkten A, B, C, D und E einhaken.
A
• Das Verpackungsmaterial (Palette, Kartons usw.) muss entsprechend den geltenden Bestimmungen von autorisierten Un-
ternehmen entsorgt werden.
• Es ist verboten, die Hebegurte zum Anheben von Maschinenteilen an beweglichen oder schwachen Teilen wie: Einhausungen,
Elektrokanäle, Pneumatikteile usw. anzuschlagen.
• Es ist verboten, sich unter schwebenden Lasten aufzuhalten; Unbefugte dürfen das das Gelände, auf dem gearbeitet wird,
nicht betreten; die Benutzung von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen, Arbeitshandschuhen und Schutzhelm ist zwingend
vorgeschrieben.
92 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
Arbeitsanzug Handschuhe Schuhwerk Schutzhelm
fi g. 6
B
C
ACHTUNG
A
D
E
B
C
D
E
cod. G19501383

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières