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  • FRANÇAIS, page 15
3.
Sicherheitsabstände
Die angegebenen Sicherheitsabstände gelten für
brennbare Baustoffe oder Bauteile mit brennbaren
Bestandteilen und einem Wärmedurchlasswider-
stand R ≤ 6 m²K/W. Bei besonders temperaturemp-
fi ndlichen Materialien wie z. B. Glas können größere
Abstände erforderlich sein.
Zu brennbaren bzw. wärmeempfi ndlichen Materiali-
en (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoffverkleidungen,
Vorhänge usw.) sind folgende Sicherheitsabstände
einzuhalten: Im Strahlungsbereich der Feuerraum-
scheibe (Abb. 1): 90 cm vor und 50 cm neben dem
Kaminofen.
Außerhalb des Strahlungsbereiches der Feuerraum-
scheibe ist seitlich ein Abstand von 20 cm, hinter
dem Kaminofen von 17 cm (Abb. 1) und oberhalb
des Kaminofens von 55 cm (Abb. 2) zu brennbaren
bzw. wärmeempfi ndlichen Materialien einzuhalten.
Im Bereich des Rauchrohranschlusses (Wand oder
Zimmerdecke) darf sich im Radius von 20 cm kein
brennbares bzw. wärmeempfi ndliches Material be-
fi nden.
WARNUNG!
Bei
brennbaren
Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine
Bodenplatte aus nicht brennbarem Ma-
terial vorgeschrieben (z. B. Fliesen,
Sicherheitsglas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss den Grundriss des
Kaminofens vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 24 cm überra-
gen (Abb. 3).
Darstellung der Sicherheitsabstände ohne
Drehfunktion. Sollte eine Bodenplatte er-
forderlich sein, muss deren Größe dem
drehbaren Bereich des Kaminofens ange-
passt sein (Abb. 3).
17
50
50
90
50
50
90
Abb. 1
Abb. 2
24
24
Boden-
platte
50
Abb. 3
Alle Angaben in cm
D
7

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