Anforderungen An Die Wasserqualität; Wartung; Störungen / Fehlersuche; Außerbetriebnahme / Entsorgung - Dimplex WI 35TU Instructions D'installation Et D'utilisation

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WI 35TU - WI 45TU
9.4 Anforderungen an die
Wasserqualität
Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen dürfen keine
absetzbaren Stoffe im Grundwasser enthalten sein und die EI-
SEN- (< 0,2 mg/l) und MANGAN- (< 0,1 mg/l) Grenzwerte müs-
sen eingehalten werden, um eine Verockerung der Wärmequel-
lenanlage zu verhindern.
Der Einsatz von Oberflächenwasser oder salzhaltigen Gewäs-
sern ist nicht erlaubt. Erste Hinweise über eine mögliche Nut-
zung des Grundwassers können bei den örtlichen Wasserversor-
gungsunternehmen erfragt werden. Wasseranalysen werden
durch wassertechnische Labore erstellt.
Unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen ist eine Wasser-
analyse erforderlich, um nachweislich die Verträglichkeit des
Grundwassers für den Verdampfer der Wärmepumpe feststellen
zu können (vgl. Tabelle).
Wenn ein Merkmal negativ "-" oder zwei Merkmale "0" sind, ist
die Wasserqualität für die Wärmepumpe nicht geeignet.
Wird die geforderte Wasserqualität nicht erreicht oder kann diese
nicht dauerhaft garantiert werden, ist zu empfehlen eine Sole/
Wasser-Wärmepumpe mit Zwischenkreis einzusetzen.
Tabelle:
Beständigkeit von kupfergelöteten Edelstahl-Plattenwärmetau-
schern gegenüber Wasserinhaltstoffen
+
normalerweise gute Beständigkeit;
0
Korrosionsprobleme können entstehen,
insbesondere, wenn mehrere Faktoren mit 0
bewertet sind;
-
von der Verwendung ist abzusehen
[<: kleiner als, >: größer als]
Beurteilungsmerk-
Ungefährer Konzent-
mal
rationsbereich (mg/l)
absetzbare Stoffe (org.)
Ammoniak NH
3
Chlorid
< 10  S/cm
elektrische Leitfähigkeit
10 bis 500  S/cm
> 500  S/cm
EISEN (Fe) gelöst
freie (aggr.) Kohlensäure
MANGAN (Mn) gelöst
NITRATE (NO
) gelöst
3
PH-Wert
Sauerstoff
Schwefelwasserstoff (H
S)
2
2
HCO
-/SO
-
3
4
Hydrogenkarbonat (HCO
-)
3
70 bis 300
Aluminium (Al) gelöst
SULFATE
70 bis 300
SULPHIT (SO
), freies
3
Chlorgas (CI
)
2
DE-10
Beurteilung
Kupfer
0
< 2
+
2 bis 20
0
> 20
-
< 300
+
> 300
0
0
+
-
< 0,2
+
> 0,2
0
< 5
+
5 bis 20
0
> 20
-
< 0,1
+
> 0,1
0
< 100
+
> 100
0
< 7,5
0
7,5 bis 9
+
> 9
0
< 2
+
> 2
0
< 0,05
+
> 0,05
-
> 1
+
< 1
0
< 70
0
+
> 300
0
< 0,2
+
> 0,2
0
< 70
+
0
> 300
-
< 1
+
< 1
+
1 bis 5
0
> 5
-
452237.66.10 · FD 9603

9.5 Wartung

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 müssen alle Kälte-
kreise die eine Kältemittelfüllmenge von mindestens 3 kg, bei
„hermetisch geschlossenen" Kältekreisen von mindestens 6 kg
enthalten, einmal jährlich durch den Betreiber auf Dichtheit ge-
prüft werden.
Die Dichtheitsprüfung ist zu dokumentieren und mindestens
5 Jahre aufzubewahren. Die Kontrolle ist gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1516/2007 von zertifiziertem Personal durchzuführen.
Zur Dokumentation kann die Tabelle im Anhang verwendet wer-
den.
HINWEIS
Die landesspezifischen Gesetze können eventuell von der Verordnung
(EG)
842/2006
abweichen.
Die
Dichtheitsprüfung von Wärmepumpen sind zu beachten.
10 Störungen / Fehlersuche
Diese Wärmepumpe ist ein Qualitätsprodukt und sollte störungs-
frei arbeiten. Tritt dennoch eine Störung auf, wird diese im Dis-
play des Wärmepumpenmanagers angezeigt. Schlagen Sie
dazu auf der Seite Störungen und Fehlersuche in der Montage-
und Gebrauchsanweisung des Wärmepumpenmanagers nach.
Wenn die Störung nicht selbst behoben werden kann, verständi-
gen Sie bitte den zuständigen Kundendienst.
ACHTUNG!
Arbeiten an der Wärmepumpe dürfen nur vom autorisierten und
sachkundigen Kundendienst durchgeführt werden.
ACHTUNG!
Vor Öffnen des Gerätes sind alle Stromkreise spannungsfrei zu schalten.
11 Außerbetriebnahme /
Entsorgung
Bevor die Wärmepumpe ausgebaut wird, ist die Maschine span-
nungsfrei zu schalten und abzuschiebern. Der Ausbau der Wär-
mepumpe muss durch Fachpersonal erfolgen.
Umweltrelevante Anforderungen in Bezug auf Rückgewinnung,
Wiederverwendung und Entsorgung von Betriebsstoffen und
Bauteilen gemäß den gängigen Normen sind einzuhalten. Dabei
ist besonders Wert auf eine fachgerechte Entsorgung des Kälte-
mittels und Kälteöles zu legen.
jeweiligen
Landesgesetze
zur
www.dimplex.de

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