Normenkonformität; Verwendungsbereich; Verwendung /Eigenschaften; Inbetriebnahme - Eaton Crouse-Hinds Série Mode D'emploi

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Normenkonformität
Das Betriebsmittel ist gemäß
DIN EN ISO 9001:2015 und
EN ISO/IEC 80079-34:2011 entwickelt, gefertigt
und geprüft worden.
Es entspricht den aufgeführten Normen, in der
separat beigelegten Konformitätserklärung.
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Verwendungsbereich

Die Steckdosenverteiler GHG 931 sind zum
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
der Zonen 1 und Zone 2 gemäß
EN/IEC 60079-10-1 geeignet!
Die eingesetzten Gehäusematerialien ein-
schließlich der außenliegenden Metallteile
bestehen aus hochwertigen Werkstoffen, die
einen anwendungsgerechten Korrosionsschutz
und Chemikalienresistenz in "normaler
Industrieatmosphäre" gewährleisten:
– schlagfestes Polyamid
– glasfaserverstärktes Polyester
– Edelstahl AISI 316 L.
Bei einem Einsatz in extrem aggressiver
Atmosphäre, können Sie zusätzliche Informatio-
nen über die Chemikalienbeständigkeit der
eingesetzten Kunststoffe, bei Ihrer zuständigen
Cooper Crouse-Hinds Niederlassung erfragen.
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Explosionsgeschützter,
tragbarer Steckdosenverteiler 16A, GHG 931
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Verwendung / Eigenschaften
Der tragbare Steckdosenverteiler GHG 931
dient zur Stromversorgung von standortva-riab-
len elektrischen Maschinen und Antrieben in
explosionsgefährdeten Bereichen.
Der Verteiler ist auch im "normalen Industriebe-
reich" verwendbar.
Die eingebauten Flanschsteckdosen GHG 511
sind mit einem Lastschalter ausgestattet und
sind bis max.16 A einsetzbar (siehe technische
Daten Betriebsanleitung "Steckvorrichtungen
16A - GHG 510 7001 P0001).
Die Steckvorrichtungen sind generell für den in
der IEC 60309 festgelegten Spannungsbereich
einsetzbar (z.B. UN 400 V das entspricht dem
Spannungsbereich 380 - 415 V).
Der tragbare Steckdosenverteiler kann
wahl-weise mit Steckern der Baureihe GHG 511
oder mit Steckern der Baureihe GHG 531/
GHG54 (für den Einsatz in Steckdosen der
Baureihe GHG 531/GHG54 und GHG 511)
versehen werden.
Achtung: in Verbindung mit dem Stecker
GHG 531/GHG54 reduziert sich die
Schutzart im gesteckten Zustand auf „IP 54"
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Inbetriebnahme

Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des Betriebs-
mittels in Übereinstimmung mit den entspre-
chenden Betriebsanleitungen und anderen
anwendbaren Bestimmungen zu überprüfen.
Vor jedem Stecken des Steckers in Steckdosen
ist dieser auf Beschädigungen zu überprüfen.
Im Ex-Bereich ist der Einsatz nur mit explosions-
geschützten CEAG Steckdosen oder Kupplun-
gen möglich.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass beim
Betrieb der Steckvorrichtung überall ein
gleiches Erdpotential anliegt.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Steckvorrichtungen kann zum Verlust der
Garantie führen.
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Instandhaltung / Wartung

Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden Bestim-
mungen der EN 60079-17 sind einzuhalten.
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungsfreiheit
sicherstellen oder geeignete Schutzmaßnah-
men ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängig-
keit von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu
prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten.
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Reparatur / Instandsetzung /

Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit CEAG Originalersatzteilen vorgenom-
men werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
oder des Gehäuses ist das betroffene
Betriebsmittel an CEAG zur Reparatur
zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von CEAG oder einer
qualifizierten Elektrofachkraft in Überein-
stimmung mit national geltenden Regeln
durchgeführt werden (EN 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebs-
mittel sind nicht gestattet.
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Entsorgung /
Wiederverwertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem
Kennzeichen des verwendeten Kunststoffes
versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
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Ghg 931

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