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Dräger X-plore 4000 Notice D'utilisation page 10

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  • FRANÇAIS, page 38
Beschreibung
2.3
Verwendungszweck
Halbmaske und Atemfilter oder Halbmaske und Gebläsefiltergerät
oder Halbmaske und Schlauchgerät bilden ein Filtergerät. Filtergeräte
filtern aus der vom Träger eingeatmeten Luft innerhalb der
angegebenen Grenzwerte bestimmte Gase, Dämpfe und Partikel. Die
Wahl der Atemfilter richtet sich nach den Schadstoffen in der
Umgebung.
Einsatztemperaturen der Halbmaske: -30 °C bis 60 °C. Für die Filter
können andere Einsatztemperaturen gelten.
2.4
Zulassungen
Alle Halbmasken der Serie Dräger X-plore 4000 sind zugelassen
nach:
DIN EN 140:1998
(EU) 2016/425
AS/NZS 1716:2012
TP TC 019/2011
Konformitätserklärung: siehe www.draeger.com/product-certificates
Die
Halbmaske
Anforderungen der Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung 89/
686/EWG
als
Gebläsefiltergerät
Schlauchgerät Dräger X-plore 9300.
2.5
Kennzeichnungen
außen auf der Halbmaske: Hersteller/Größe/CE-Kennzeichnung
in der Halbmaske: Produktname/Material/CE-Kennzeichnung/
Herstelldatum
auf der Ausatemventilscheibe: Herstelldatum
auf der Kopfbänderung: Hersteller/Material/Teilenummer/Herstell-
datum
Größe: S/M = klein/mittel, M/L = mittel/groß
10
Dräger
X-plore 4740
Atemanschluss
Dräger
X-plore 8000
erfüllt
für
den
Einsatz
und
außerdem
die
mit
dem
dem
Druckluft-
X-plore 4000

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