Justus-Werksgarantie - Justus BAVARIA III Manuel D'installation Et D'utilisation

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JUSTUS-Werksgarantie

Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem
Fall die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Für unsere JUSTUS-Geräte leisten wir unabhängig von den
Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag gegen-
über dem Endabnehmer unter den nachstehenden Bedingun-
gen Werksgarantie:
Die JUSTUS-Garantie erstreckt sich auf die unentgeltliche
Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile.
Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile,
die Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten Lohn- und
Materialkosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
1. Die JUSTUS-Werksgarantie beträgt 24 Monate und be-
ginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung
oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Werksgarantie werden alle Funktionsfeh-
ler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sachgemäßer
Behandlung und Beachtung der gültigen JUSTUS-Einbau-
vorschriften und Betriebsanleitungen nachweisbar auf Fa-
brikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch
unseren Kundendienst beseitigt. Emaille und Lackschäden
werden nur dann von dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie
innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des JUSTUS-Gerä-
tes unserem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend den Bedin-
gungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend
gemacht werden) sowie Einstellungs-, Einregulierungs- und
Umstellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht
unter diese Werksgarantie.
3. Durch Inanspruchnahme der Werksgarantie verlängert
sich die Garantiezeit weder für das JUSTUS-Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur
oder über einen Austausch des Gerätes entscheidet unser
Kundendienst nach billigem Ermessen.
Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienstzen-
trale zu benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am
Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kundendienstwerk-
statt durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, dass keine Beschädigungen an Mö-
beln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile
und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten
und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen
bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung (z.B.
Schäden durch Abschrecken mit Wasser, überlaufende
Speisen, Kondenswasser, Überhitzung). Haarrissbildung bei
emaillierten oder kachelglasierten Teilen ist kein Qualitäts-
mangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungsan-
leitung, der jeweils geltenden baurechtlichen allgemeinen und
örtlichen Vorschriften der zuständigen
Behörden, Gas- und Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Darunter fallen auch Mängel an den Abgasleitungen (Ofen-
rohr, ungenügender oder zu starker Schornsteinzug) sowie
unsachgemäß ausgeführte Instandhaltungsarbeiten, insbe-
sondere Vornahme von Veränderungen an den Geräten, de-
ren Armaturen und Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit Kohle und
Heizöl gefeuerten Geräten; ungeeigneter Gasbeschaffenheit
und Gasdruckschwankungen bei Gasgeräten; ungewöhnli-
chen Spannungsschwankungen gegenüber der Nennspan-
nung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch verur-
sachte Überhitzung der Geräte, unsachgemäße Behandlung,
ungenügende Pflege, unzureichende Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile;
Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungsan-
leitung).
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar ausgesetzten Teile
aus Eisen und Schamotte (z.B. Stahl-Guss- oder Schamot-
teauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden,
die durch die Geräte verursacht werden. Dazu gehören auch
Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte or-
ganischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren Py-
rolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln,
Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere
Gewährleistung, dann hat der Endabnehmer für die Kosten
des Monteurbesuches und der Instandsetzung
aufzukommen.
JUSTUS GmbH
Oranier Straße 1
35708 Haiger / Sechshelden
14
D
AT
CH

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