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7.1
ERKLÄRUNG ÜBER DIE FACHGERECHTE KONSTRUKTION
Die Firma Rizzoli garantiert, dass das Gerät
alle internen Kontrollen und Abnahmen be-
standen hat, dass es in einwandfrei funktio-
nierendem Zustand und ohne Fabrikations-
7.2
ALLGEMEINE KLAUSELN
Die Garantie hat eine Dauer von 2 Jahren ab
Kaufdatum. Sie gilt ausschließlich für den Erst-
käufer und kann nicht übertragen werden.
Bei Inanspruchnahme von Garantieleistungen
7.3
GARANTIEBESTIMMUNGEN
Die Firma Rizzoli behält sich das Recht vor,
nach ihrem freien Ermessen die zur Lösung
des Garantiefalls am besten geeigneten Maß-
nahmen zu ergreifen. Ausgetauschte Teile
verbleiben im Besitz der Firma Rizzoli. Die
Firma Rizzoli behält sich das Recht vor, die
Durchführung eventueller Garantieleistungen
entweder an Ort und Stelle oder direkt in ih-
7.4
MATERIALFEHLER
Eventuelle Materialfehler oder -mängel
müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der
Ware beanstandet werden. Die Firma Riz-
zoli leistet in jedem Falle nur Gewähr zum
7.5
VOM GARANTIEANSPRUCH AUSGESCHLOSSENE TEILE
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Defekte Teile aufgrund nachlässiger und un-
sachgemäßer Handhabung.
• Defekte Teile aufgrund Nichtbeachtung der
in der vorliegenden Gebrauchsanweisung
angeführten Anleitungen.
• Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch
des Herdes und konsequenter Überhitzung
desselben.
• Schäden aufgrund von Anschluss des Holz-
herdes an einen nicht geeigneten Rauchab-
zug.

7. GARANTIE

oder Materialfehler ist. Das Gerät ist das Er-
gebnis der jahrzehntelangen Erfahrung der
Firma Rizzoli, die hiermit dessen fachgerech-
te Konstruktion und Ausführung garantiert.
muss der Kunde einen gültigen Kaufbeleg
(Kassenzettel, Rechnung usw.) und den dem
Gerät beiliegenden Garantieschein (bitte
sorgfältig aufbewahren) vorweisen.
rem Werk vorzunehmen. Für Garantieleistun-
gen an Ort und Stelle wird dem Kunden die zu
diesem Zeitpunkt geltende Anfahrtspauschale
verrechnet. Diese Pauschale entfällt, falls der
Holzherd vor weniger als 3 Monaten gekauft
wurde. Anfallende Transportspesen bei Repa-
raturen durch eines der Kundendienstzentren
der Firma Rizzoli gehen zu Lasten des Kunden.
Austausch der im Lieferumfang angeführ-
ten Waren und übernimmt keine weiteren
Verantwortungen.
• Defekte Teile aufgrund unterlassener oder
nur teilweiser Befolgung der in Kraft ste-
henden nationalen und örtlichen Bestim-
mungen und Vorschriften.
• Defekte Teile aufgrund nicht fachgerechter
Montage.
• Defekte Teile aufgrund von Reparaturen,
die nicht vom autorisierten Rizzoli-Kunden-
dienst vorgenommen wurden.
• Verschleißteile wie Glühlampen, Roste, Dich-
tungen, Backbleche, Glasscheiben usw.
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