Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemässe Verwendung - Kaba x-lock ZF Manuel D'installation

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Installation - Kaba x-lock Motorschloss ZF
Montage serrure motorique ZF - Montaggio serratura motorizzato ZF

Sicherheitshinweise

Die nachfolgenden Informationen über Schlösser und Beschläge sind zu beachten. Die Nichtbeach-
tung entbindet Kaba von einer eventuellen Haftpflicht.
Wichtig: Aus Gründen der Produktehaftung dürfen die Kaba x-lock Schlösser nicht geöffnet bzw. zer-
legt werden.
1.1
Fachpersonal
Installation, Störungsbehebung und Reparaturen, dürfen nur durch Personen mit den dafür benötig-
ten Panikverschluss-Kenntnissen erfolgen. Im Störungs- oder Servicefall ist dementsprechend, der
Kaba Fachpartner, welcher die Installation durchführte, einzuschalten.
1.2
Normen/Zertifikate
CE-Konformitätskennzeichnung siehe separates Dokument.
Wichtig: Die Eignung und Zertifizierung der Feuerschutztüre ist gesondert nachzuweisen.
Wichtig: Die Installation des Schlosses muss nach EN179/1125 immer so gelöst werden, dass in
Fluchtrichtung die Panikfunktion gegeben ist.
Wird das Schloss an einer Türe nach Norm EN 179 oder EN 1125 eingebaut, dürfen ausschliesslich
Beschläge verwendet werden, welche mit diesem Schlosstyp erfolgreich getestet wurden (siehe tech-
nisches Datenblatt).
Das Kaba Panikschloss entspricht mit den entsprechenden Beschlagskomponenten den Normen für
Notausgangs- (EN 179) und Panikverschlüsse (EN 1125).
1.3
Bestimmungsgemässe Verwendung
1.3.1 Funktion eines Schlosses
Ein Schloss hat meist die Aufgabe, eine Tür zu verschliessen und sie zu verriegeln. Manche einfache
Schlosskonstruktionen dienen nur zum Verschliessen - auch Verschlüsse genannt. Unter Verschlie-
ssen versteht man das Geschlossenhalten einer Tür, sodass sie durch Zug und Druck nicht geöffnet
werden kann, andererseits auf einfache Art und Weise, etwa durch Drückerbetätigung, zu öffnen ist.
Unter Versperren versteht man das Sichern der geschlossenen Tür durch einen aus dem Türschloss
ausgeschobenen starren Riegel, der in die entsprechenden Ausnehmungen der Zarge bzw. der
Schliessblechöffnung greift.
Der Riegel muss in der Endlage feststellbar sein, ferner muss das Öffnen der Türen ohne passendes
Schliessmittel erschwert sein. Zum Verschliessen dient die Schlossfalle. Das Versperren übernimmt
der Riegel. Mit dem Schlüssel wird der Riegel verschoben. Das Gesperre (Zuhaltung mit Veranke-
rung) übernimmt das Festhalten in einer bestimmten Lage. Versperrt werden darf nur in vorher bereits
geschlossenem Zustand. Die Zylinderbefestigungsschraube ist auf die Dornmasslänge abzustimmen
oder anzupassen.
Ein Einsteckschloss ist ein Schloss, das in eine vorhandene Ausnehmung (Schlosstasche) im Tür-
blatt eingesteckt und verschraubt wird und in der Regel Drehflügeltüren als Basis hat. Zur Sicherstel-
lung des bestimmungsgemässen Gebrauchs gilt auch die richtige Kombination mit zulässigen
Beschlägen und Schliessmitteln (z.B. Schliesszylinder) sowie Zubehör (z.B. Schliessblech). Schlös-
ser für Türen mit Sonderfunktionen sind entsprechend den Bestimmungen auszuwählen und gegebe-
nenfalls zusätzlich zu kennzeichnen.
Bei Panikschlössern in Flucht- und Rettungswegen darf die Drückerbetätigung nicht gleichzeitig mit
dem Versperren oder Entsperren via Schlüssel erfolgen.
- 4 -
Dok-Nr. kauloc607 - 2013-02
Kaba AG

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