Von Der Garantie Ausgeschlossen Sind - Hapro lumina A Série Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 22
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl Ihres Lumina
Bräunungsgerätes. Danke für das Vertrauen das
Sie Hapro, als Hersteller dieses Gerätes, entge-
gengebracht haben.
ausgeschlossen sind:
Unsere Bräunungsgeräte werden mit größter Sorgfalt
hergestellt und sind von hervorragender Qualität. Alle Lumina-
Geräte entsprechen den internationalen IEC/EN- Normierungen
und tragen das Kema-Prüfungsabzeichen. Wir gewähren eine
Fabrikgarantie von 1 Jahr.
Darum gewähren wir Ihnen auf dieses Lumina Bräunungsgerät,
vom Zeitpunkt des Ankaufs an, 1 Jahr Garantie. Innerhalb des
Garantie-zeitraumes werden alle Störungen als Folge von
Material- und/oder Herstellungsfehlern, kostenlos repariert.
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können nehmen Sie
bitte, mit der ursprünglichen Rechnung, Kontakt mit Ihrem
Lumina Händler auf. Bei Geräten, bei denen die Rechnung ver-
ändert oder unlesbar gemacht wurde, verfällt die Garantie.
Diese Garantiebestimmungen entbinden, im Bezug auf
Garantieverpflichtungen des Fabrikanten und seiner
Handelspartner gegenüber dem Konsumenten, nicht die natio-
nalen Bestimmungen.
Von der Garantie
Geräte, bei denen die Typen- oder Seriennummer oder sonsti -
ge Erken-nungsmerkmale entfernt, beschädigt oder verändert
wurden.
Lampen, Starter und Acrylglasscheiben.
Schäden die als Folge unsachgemäßer Benutzung, Gewalt bei
Benutzung oder Transport und mangelnder Pflege des
Gerätes entstanden sind.
Schäden als Folge der Benutzung von nicht originalen
und/oder mangelhaften Ersatz-teilen.
Schäden als Folge von Reparaturen, die von einem durch
Hapro nicht anerkannten Betrieb ausgeführt wurden.
Schäden als Folge von Feuer, Blitzschlag, Erdbeben oder ande-
rer Naturgewalten.
Garantie
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