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SFA SANIPUMP ZPG 71 Notice De Service / Montage page 17

Pompe submersible pour évacuation des eaux grises

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Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B. drehrichtunspfeil,kennzeichen der
Fluidanschlüsse, müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten
werden.
1.2 Personalqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und
die Überwachung des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen
bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu
unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch
den Hersteller/Lieferer erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, daß der
Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
1.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als
auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche führen.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
• Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
• Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
• Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische Einwirkungen
• Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen.
1.4 Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
1.5 Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
• Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig gegen
Berührung gesichert sein.
• Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Betrieb
befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
• Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig, heiß)
müssen so abgeführt werden, daß keine Gefährdung für Personen und Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen (Einzelheiten hierzu siehe
z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversorgungsunternehmen).
1.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß alle Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden, das sich durch
eingehendes Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Maschine nur im Stillstand durchzuführen. Die in
der Betriebsanleitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen der Maschine muß
unbedingt eingehalten werden.
Pumpen oder Pumpenaggregate, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen
dekontaminiert werden. Unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor der (Wieder)inbetriebnahme sind die im Abschnitt Inbetriebnahme aufgeführten Punkte
zu beachten.
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