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Oscartielle MERAK 135 Mode D'emploi page 32

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Wir empfehlen Ihnen einmal jährlich von einem Kühltechniker oder von Fachleuten eine Generalüberholung ausführen zu
lassen.
Nach längeren Betriebszeiten können sich auf dem Verdampfer Eisbildungen ansammeln, die seinen ordnungsgemäßen
Betrieb beeinträchtigen. Alle drei Monate eine Generalreinigung vornehmen. Hierzu die elektrische Spannung trennen
und das Kühlmöbel vollständig ausräumen.
Abwarten, bis das Eis auf den Verdampferflügeln vollständig abgetaut ist, dann alle Kühlmöbelteile wie am Punkt 10
beschrieben, sorgfältig (vor neuerlichem Einschalten des Kühlmöbels kontrollieren, dass dieses vollständig trocken ist).
Achtung: Alle weitere Wartungsarbeiten, die hier nicht erwähnt sind, inklusive des Austausches der Leuchtstoffröhren mit
Lampen des gleichen Modells, sollen durch den offiziellen Kundendienst oder entsprechendes Fachpersonal ausgeführt
werden.
13 – Notfallsituationen
Achtung: Wenn das Kühlmöbel stehen bleibt bzw. nicht anläuft:
-
Überprüfen, dass es sich nicht um einen Stromausfall handelt.
-
Überprüfen, dass der Schalter an der Tafel nicht gedrückt wurde.
Ist die Betriebsunterbrechung auf keinen der obigen Gründe zurückzuführen, rufen Sie bitte den nächstliegenden
Kundendienst und räumen Sie das Kühlmöbel aus. Die Produkte sind zwischenzeitlich in einer Kühlzelle aufzubewahren.
Achtung: Wenn die Kühlleistung des Kühlmöbels nicht ausreichend ist:
-
Überprüfen, dass der Kondensator sauber und in der Lage ist, den Wärmeaustausch ordnungsgemäß auszuführen,
andernfalls siehe Punkt 12.
-
Überprüfen, dass das Kühlmöbel ordnungsgemäß eingeräumt wurde und die Luftöffnungen nicht versperrt sind,
andernfalls siehe Punkt 8.
-
Überprüfen, dass der Verdampfer des Kühlmöbels nicht vereist ist, andernfalls siehe Punkt 12.
-
Überprüfen, dass das Kühlmöbel nicht Luftströmen oder Wärmequellen ausgesetzt ist (siehe Punkt 4).
-
Die korrekte Nivellierung des Kühlmöbels kontrollieren und ob die Umgebungsbedingungen den Angaben unter Punkt
4 entsprechen.
Sollte nach den o. g. Kontrollen die Betriebsstörung weiterhin bestehen, rufen Sie bitte den nächstliegenden
Kundendienst.
Achtung: Nähern Sie sich bei Kühlgasaustritt bzw. im Brandfall nicht dem Motorraum, sondern trennen Sie die
Stromspeisung des Kühlmöbels. Kein Wasser zur Brandlöschung verwenden, sondern nur Feuerlöscher.
14 - Kundendienst
Sollte der Eingriff seitens der Techniker vom Kundendienst bzw. der Austausch von mechanischen und elektrischen
Teilen sowie der Kompressoren erforderlich werden, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem das Kühlmöbel
erworben wurde und verlangen sie den Einsatz von Originalersatzteilen.
15 – Demontage und Entsorgung des Kühlmöbels
Zum Schutz der Umwelt und in Übereinstimmung mit den in den Bestimmungsländern geltenden Normen muss das
Kühlmöbel zur Entsorgung/Wiederverwendung zerlegt werden.
Mit Ausnahme der Metallteile, die in den meisten Bestimmungsländern nicht als Sonderabfall gelten, müssen alle
restlichen Teile aus denen das Kühlmöbel gebaut wurde, als Sondermüll entsorgt werden. Die Bauteile der Kühlung, d.h.
das Kühlgas und die Schmieröle, dürfen nicht in der Umwelt, sondern sind in den dafür vorgesehenen Sammelstellen zu
entsorgen.
Dieses Produkt enthält FKW, d.h. Fluorkohlenwasserstoffe, ein Kühlmittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP),
die vom Kyoto-Protokoll geregelt werden.
Der Gas enthält im Spur-Schaum für die Wärmeisolierung des Kühlregals ist (R134A).
Oscartielle benützt bei den Möbeln mit eingebautem Aggregat folgende Arten von Kühlmittel:
R 134a; GWP
= 1300
(100)
R 404A; GWP
= 3750
(100)
Dieses Gerät ist hermetisch abgedichtet und die Kühlmittelladung liegt unter 3 kg.
Es unterliegt daher weder der Pflicht eines Anlagenzulassungsscheins noch periodischen Prüfungen auf
Kühlmittelverluste (D.P.R. Nr. 147 vom 15. Februar 2006 Art. 3 und 4).
16 - Erklärung seitens des Herstellers (Verbot der Inbetriebnahme)
Die oben beschriebenen Modelle werden auch für den Zusammenbau mit anderen Maschinen zur Bildung einer Anlage
gemäß der Richtlinie 89/392/EWG hergestellt.
Der Hersteller erklärt hiermit, dass die Maschine nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Anlage, in der sie
eingebaut wird bzw. von der sie einen Teil darstellen wird, identifiziert ist und deren Konformität mit den Anforderungen
der Richtlinie 89/392/EWG und der nationalen Gesetzgebung zu deren Aufnahme erklärt wird d.h. bis die Maschine,
Gegenstand der vorliegenden Erklärung, nicht Teil der Endbestimmungsanlage ist.
17 – Elektrische Schaltpläne
Der Plan befindet sich auf Seite 6.
Zeichenerklärung:
Ap = Ausgang 230V
30

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