Endgültige Außerbetriebnahme - Cimbali S20 Manuel

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  • FRANÇAIS, page 149
9. Endgültige Außerbetriebnahme (Nur für Produkten mit
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über
elektrischen Abfall (WEEE) wird zur Kenntnisnahme für
die Benutzer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
folgendes erklärt.
Elektrische Geräte dürfen nicht in den normalen Haushaltsmüll
gegeben, sondern müssen entsprechend der Bestimmungen
zur Abfalltrennung als Industrieabfall gesondert entsorgt
werden.
Eine korrekte Mülltrennung zur anschließenden
Wiederverwertung, umweltgerechten Behandlung
und Entsorgung des Geräts trägt dazu bei, mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit
zu vermeiden und erleichtert die Wiederverwendung und/
oder die Wiederverwertung der Materialien, aus denen das
Gerät besteht.
HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Im Gerät befindet sich eine nicht wieder aufladbare Lithium-Knopfzelle (Manganoxid-Lithium-Batterie).
Diese Batterie muss entsprechend der Anweisungen des Batterieherstellers sowie gemäß der einschlägigen nationalen
Bestimmungen dem Recycling zugeführt bzw. entsorgt werden.
Position der Batterie
CE-Kennzeichnung)
Jede nicht den einschlägigen Vorschriften entsprechende
Entsorgung von elektrischen Materialien beinhaltet die
Verhängung von Geldbußen und/oder strafrechtlichen
Maßnahmen.
Die elektrischen Geräte der GRUPPO CIMBALI sind
mit einem besonderen Kennzeichen (durchkreuzter
Müllbehälter) versehen. Dieses Kennzeichen zeigt an, dass
das Gerät nach dem 13. August 2005 in den Handel gebracht
wurde und im Rahmen der Abfalltrennung als Industrieabfall
gesondert entsorgt werden muss.
ENDGÜLTIGE
AUSSERBETRIEBNAHME
In Bezug auf den Umweltschutz gelten die
am Aufstellungsort der Maschine gültigen
Vorschriften.
12 DE
BR1632A

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