Informationen Zur Entsorgung; Garantie - I-Tech MIO-SONIC Notice D'utilisation

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Informationen zur Entsorgung

MIO-SONIC-Geräte, die mit den Betriebs- und Sicherheitsanforderungen
kompatibel sind, wurden so entworfen und gebaut, dass sie die Umwelt so
wenig wie möglich belasten. Dabei wurden die Bestimmungen der
Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten eingehalten.
Dabei werden die Kriterien der Minimierung der Menge an Abfall, giftigen
Materialien, Lärm, unerwünschter Strahlung und des Energieverbrauchs
befolgt.
Sorgfältige Forschung zur Optimierung der Geräteeffizienz garantiert eine
deutliche Verbrauchsreduzierung im Einklang mit Energiesparkonzepten.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Produkt nicht zusammen
mit dem Hausmüll entsorgt werden darf.
Die korrekte Entsorgung alter Geräte, Zubehörteile und insbesondere
Batterien trägt dazu bei, mögliche negative Folgen für die menschliche
Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Der Benutzer muss die Altgeräte entsorgen, indem er sie zur späteren
Wiederverwertung der Elektro- und Elektronikgeräte zu der dafür
vorgesehenen Sammelstelle bringt.
Ausführlichere Informationen über die Entsorgung von Altgeräten erhalten
Sie bei Ihrer Gemeinde, beim Abfallentsorgungsdienst oder in dem Geschäft,
in dem Sie das Produkt gekauft haben.

Garantie

MIO-SONIC verfügt über eine Garantie ab Kaufdatum auf die elektronischen
Teile, wenn sie gemäß den Anweisungen in dieser Anleitung verwendet
werden. Verschleißteile (Gewebehülle der Applikatoren sowie elastischer
Klettverschluss) sind von der Garantie ausgeschlossen, es sei denn, es liegen
offensichtliche Herstellungsmängel vor. Die Garantie erlischt, wenn das Gerät
Manipulation ausgesetzt wird und bei Einsätzen an demselben durch
Personen, die nicht vom Hersteller oder autorisierten Vertragshändler
autorisiert worden sind.
Die Garantiebedingungen sind im folgenden Abschnitt Garantiebedingungen
beschrieben. Wie von der Richtlinie Medizinprodukte 93/42/EWG vorgesehen,
ist der Hersteller dazu verpflichtet, die gelieferten Geräte jederzeit
entgegenzunehmen, um rechtzeitig daran zu intervenieren, falls sich dies
infolge von Herstellungsfehlern als notwendig erweisen sollte.
IACER Srl
126
MNPG115-04

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