Antrieb Des Gebläses - Gaspardo ALITALIA Emploi Et Entretien

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DEUTSCH
4.5 ANTRIEB DES GEBLÄSES
Das Gebläse ist eines der wichtigsten Organe für eine optimale
Saatgutstreuung.
Nach der ersten Verteilungsphase, in der die auszustreuende
Saatgutmenge mittels des Dosierers dosiert wird, ist in der zweiten
Phase die Beförderung des Saatguts zu den Säscharenreißern
von großer Bedeutung. Die Beförderung erfolgt durch den vom
Gebläse erzeugten Luftstrom.
A - Schnellkupplung d. Druckölzuleitung;
B - Abgriff der Manometer;
C - Manometer;
D - Hydromotor;
E - Schnellkupplung d. Rücklaufl eitung;
C
B
A
fi g. 52
106 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
FAN
D
120 bar
E
Am Schlepper
HYDRAULISCHER ANTRIEB DES GEBLÄSES
Sicherheit
Das Gerät ist ausschließlich für die hier beschriebene Verwen-
dung vorgesehen. Jeder sonstige, von den Angaben dieser
Betriebsanleitung abweichende Gebrauch kann die Maschine
beschädigen und stellt eine erhebliche Gefahr für den Maschi-
nenbediener dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten Ge-
brauch und der regelmässigen Wartung ab.
Das hier beschriebenen Anleitungen müssen daher zur Verhütung
jeder Art von Störung, die den richtigen Betrieb und die Le-
bensdauer der Maschine beeinschränken kännte, absolut beachtet
werden. Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen und im
Fall von Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche Haftung
ab. Der Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und sorgfältige
technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen der besten
Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts beitragen kann kann,
zur vollen Verfügung.
Der hydraulische Gebläseantrieb darf ausschließlich von Personen,
die das Gerät und die damit verbundenen Gefahren einwandfrei
kennen, gebraucht, gewartet und repariert werden. Es ist stets
sicherzustellen, daß die Schnellkuppeldreiecke vorschriftsgemäß
eingerastet sind, da andernfalls die Hydraulik beschädigt werden
kann. Hydraulikkupplungen müssen vor dem Trennen immer erst
drucklos gesetzt werden.
Mit hohem Druck austretendes Hydrauliköl kann unter die Haut
dringen und schwere Verletzungen bzw. Infektionen verursachen.
Im Verletzungsfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Aus diesem
Grund ist die Installation von hydraulischen Komponenten in der
Schlepperkabine untersagt.
Alle Komponenten der Hydraulikanlage müssen gewissenhaft
angebracht werden, um Beschädigungen bei Betrieb des Geräts
zu vermeiden.
Zum Betrieb des Geräts erforderliche Ausstattung des Schlep-
pers:
- Ausreichende Anzahl Steuergeräte für alle hydraulisch an-
getriebenen bzw. gesteuerten Geräte. Die Ölversorgung des
Gebläseantriebs muß hierbei maximale Priorität haben.
- Ölstrom des Schleppers: Der Antrieb des Gebläses benötigt
circa 32 Liter/Minute bei einem Höchstdruck von 150 bar.
- Für einen sachgemäßen Antrieb des Gebläses und eine ausrei-
chende Kühlung des Öls wird empfohlen, einen Kreislauf für eine
Ölmenge von 55 - 60 Litern vorzusehen.
- Ölkühlung: Falls der Schlepper nicht mit einem Ölkühler au-
sgerüstet ist, muß man:
a) Einen Ölkühler installieren.
b) Die Ölmenge durch einen zusätzlichen Ölvorratsbehälter
erhöhen (Verhältnis 1:2 zwischen Pumpenfördermenge /Minute
und Ölreserve).
- Der Ölrücklauf muß mit Niederdruck max. 10 bar erfolgen.
- Schlepper: Es ist zu prüfen, ob der Schlepper die oben genann-
ten Voraussetzungen erfüllt. Falls erforderlich, den Schlepper
vom Fachbetrieb entsprechend nachrüsten lassen.
- Ölversorgung: Die Angaben der Übersichtszeichnung in Abb.
52 beachten. Die öldynamischen Schläuche unter Befolgen der
an jedem Schlauch angebrachten Anleitungen korrekt an den
Verteilern des Schleppers anschließen.
ACHTUNG
cod. G19503391

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