Auerswald COMfortel M-730 Notice D'utilisation page 10

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Wichtige Informationen
3.3 Soweit eine Open Source Lizenz eine Überlassung oder Bereitstellung von Quellcode oder weiterer Materialien vorsieht, wird
Auerswald diese(n) nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz, im Übrigen nach eigenem Ermessen, entweder:
a) zusammen mit der Software auf einem Datenträger, auf einem separaten Datenträger oder installiert auf dem Gerät liefern,
oder
b) über die Auerswald Webseite zur Verfügung stellen und in jedem Fall
c) auf Verlangen des Kunden gegen entsprechenden Aufwendungsersatz/Versandkosten auf einem Datenträger bereitstellen.
Auerswald wird b) und c) für eine bestimmte Version der Software mindestens für drei (3) Jahre bereitstellen, gerechnet ab dem
Zeitpunkt, ab dem Auerswald die betreffende Version nicht mehr zur Verfügung stellt, auch nicht für Downgrades.
3.4 Die Überlassung der Open Source Software durch Auerswald und die Nutzung von Open Source Software erfolgt kostenfrei,
d.h. für die Bereitstellung der Open Source Software und deren Nutzung fällt keine Vergütung an, unabhängig davon, ob diese
zusammen mit einem kostenpflichtigen Produkt von Auerswald verwendet werden. Es können jedoch Aufwände berechnet
werden, die Kosten von Auerswald abzudecken, um den Quellcode der Open Source Software auf Datenträger zur Verfügung
zu stellen. Soweit die Auerswald Partner durch die Open Source Lizenzen selber zu einer Bereitstellung gem. Ziff. 3.3 verpflichtet
sind, kann Auerswald mit dem Auerswald Partner eine Vereinbarung getroffen haben, wonach Auerswald für den Auerswald
Partner die Bereitstellung der Open Source Software übernimmt. Der Kunde sollte sich diesbezüglich bei dem Auerswald Partner
erkundigen, von dem der Kunde die Software bezogen hat. Unabhängig davon kann der Kunde die in Auerswald Produkten
enthaltene Open Source Software stets über Auerswald erhalten und dort die entsprechenden Open Source Lizenzen einsehen.
4. Nutzungsrechte
4.1 Lizenz für Server-Software: eine Lizenz für Server-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation der Server-
Software auf einem Server und zum Betrieb der lizenzierten Anzahl von Produktinstanzen. Für jeden User, der auf eine Produk-
tinstanz zugreift, ist, in Abhängigkeit von der jeweiligen Software, eine Lizenz für den Zugriff auf die entsprechende Server-Soft-
ware zu erwerben, z. B. eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz.
4.2 Floating-User-Lizenz: eine Floating-User-Lizenz berechtigt einen beliebigen User zur Nutzung der Funktionen der Server-
Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag kann sich aus
der Anzahl der erworbenen Floating-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben. Eine Floating-User-
Lizenz kann sich auf die Nutzung einer konkreten Hardware oder einer Server Software oder einer Produktinstanz derselben bez-
iehen.
4.3 Named-User-Lizenz: eine Named-User-Lizenz berechtigt einen bestimmten („named") User zur Nutzung der Funktionen der
Server-Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag kann
sich aus der Anzahl der erworbenen Named-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben.
4.4 Lizenz für Einzelplatz-Software: Eine Lizenz für eine Einzelplatz-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation
der Software auf einem einzelnen Rechner oder einer entsprechenden Produktinstanz. Zusätzlich darf er eine Kopie der jeweili-
gen Einzelplatz-Software auf einem Dateiserver innerhalb seines internen Netzwerkes installieren, um die Einzelplatz-Software
auf andere an sein internes Netzwerk angeschlossene einzelne Rechner herunterzuladen und installieren zu können, sofern die
Einzelplatz-Software eine derartige Installationsroutine ermöglicht. Je nach Vertrag kann sich aus der Anzahl der erworbenen
Einzelplatz-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Installationen ergeben. Jede andere Verwendung der Einzelplatz-
Software in einem Netzwerk ist unzulässig.
5. Bereitstellung der Software
5.1 Sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Software nach Wahl von Auerswald durch Ver-
sand auf gesondertem Datenträger, vorinstalliert auf einem Gerät (z. B. Appliance) an die vereinbarte Lieferadresse (körperlicher
Versand) oder durch Bereitstellung auf elektronischem Weg, z. B. zum Download durch den Kunden aus einem Online-Portal
oder AppStore/PlayStore (elektronischer Versand).
5.2 Für die Einhaltung von Lieferterminen sowie den Gefahrübergang ist bei Versand auf Datenträger oder Gerät der Zeitpunkt
der Übergabe an den Transporteur maßgeblich, bei elektronischem Versand der Zeitpunkt, zu dem die Software erstmals zum
Download bereitgestellt und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
5.3 Auerswald beliefert die Auerswald Partner entsprechend. Eine von Ziffer 5.1 abweichende Lieferung ist zwischen Kunde und
Auerswald Partner individuell zu vereinbaren.
6. Gewährleistung und Haftung von Auerswald
6.1 Die geschuldete Beschaffenheit und die Funktionalität der Software bestimmen sich allein nach der Dokumentation und den
ggfs. im Vertrag getroffenen Abreden. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit oder Funktionalität schuldet Auerswald nicht.
Auerswald übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass:
a) die Software mit einer anderen als einer allein und frei von Auerswald bestimmten Konfiguration zusammenarbeitet;
b) dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder
c) dass alle technischen Softwarefehler beseitigt werden können. Ein technischer Softwarefehler gilt nur dann als Mangel, wenn
dieser dazu führt, dass die Software nicht die nach der Dokumentation geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität aufweist.
Insbesondere übernimmt Auerswald keine Gewähr für Leistungen oder eine Beschaffenheit oder Funktionalität, die ein Auer-
swald Partner zusätzlich zu den Produkten von Auerswald anbietet (sog. „added value"), diese sind allein zwischen dem Kunden
und dem Auerswald Partner abzuwickeln.
6.2 Dem Kunden stehen Garantie-, Gewährleistungs-, Haftungs- und/oder Aufwendungsersatzansprüche gegenüber Auerswald
nur zu, wenn sie in einem unmittelbar zwischen Auerswald und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag vereinbart sind. Erwirbt
der Kunde die Software von einem Auerswald Partner, richten sich Ansprüche des Kunden nach dem mit dem Auerswald Partner
geschlossenen Vertrag. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden nach den anwendbaren Produkthaftungsvorschriften.
7. Exportkontrolle
7.1 Die Vertragserfüllung seitens Auerswald steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine Hindernisse aufgrund nationaler oder
internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
7.2 Der Kunde wird alle auf die Software anwendbaren nationalen und internationalen Export-/Re-Exportkontrollbeschränkungen
für die Software und/oder Dokumentation erfüllen. Insbesondere wird der Kunde die Software weder direkt noch indirekt expor-
tieren, re-exportieren oder umladen, wenn dies gegen Exportgesetze, Regeln, Einschränkungen oder Vorschriften der Bundes-
republik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika verstößt.
8. Besondere Bedingungen für Trialversionen
8.1 Die Bedingungen dieser Ziffer 8 gelten nur dann, wenn der Kunde die Software zu Testzwecken bekommen hat, und haben
Vorrang vor den sonstigen Bedingungen der EULA. Die Überlassung einer Trialversion erfolgt ausschließlich zeitlich begrenzt.
8.2 Der Kunde darf die Trialversion ausschließlich zu Evaluations- und Testzwecken nutzen und nur für die Dauer der mit Auer-
10
COMfortel M-730 - Betriebsanleitung V01 06/2021

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