Kundendienst; Garantiebedingungen - clage K 5 Mode D'emploi

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Kundendienst

Sollte das Gerät weiterhin nicht einwandfrei funktionieren, wenden Sie sich bitte an:
CLAGE GmbH
Zentralkundendienst
Pirolweg 1– 5
21337 Lüneburg
Fon: +49 (0) 41 31 - 89 01-40
Fax: +49 (0) 41 31 - 89 01-41
E-Mail: service @ clage.de
Falls ein Mangel vorliegt, senden Sie das Gerät bitte mit einem Begleitschreiben und dem Kaufnachweis
zur Überprüfung bzw. Reparatur ein.

Garantiebedingungen

Diese Garantiebedingungen gelten nur für den Kauf und Einsatz unserer Geräte in der Bundesrepublik
Deutschland. Für das Ausland gelten die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbarten bzw.
gesetzlichen Garantiebedingungen des jeweiligen Landes. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (nach
Erfüllung, Rücktritt, Schadenersatz und Minderung) werden durch diese Garantie nicht berührt. Diese
Garantie-Erklärung ist eine freiwillige Leistung von uns als Hersteller.
Für Ihr privat genutztes Warmwassergerät gewähren wir ab Kaufdatum eine Garantie von 24 Monaten,
bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantie 12 Monate. Voraussetzung für den Garantieanspruch ist,
dass der mitgelieferte Garantieschein ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt wurde. Dieser Garantie-
schein muss bei der Inanspruchnahme der Garantie zusammen mit dem Kaufbeleg vorgelegt werden. Am
besten ist es, wenn Sie uns den Garantieschein nach der Installation zur Registrierung einschicken.
Es besteht kein Garantieanspruch bei Schäden oder Funktionsstörungen, die aufgrund von Frosteinwirkun
g,Verkalkung, chemischer oder elektrochemischer Einwirkung, durch unsachgemäße Verwendung, falschen
Anschluss, Verschmutzung der Wasserein- oder -auslaufarmturen, Nichtbeachtung der Montage-, Wartungs-
und Gebrauchsanleitung oder eigenmächtige Eingriffe in das Gerät entstanden sind. Die Garantie erstreckt
sich ferner nicht auf die natürliche Abnutzung des Gerätes.
Sobald ein Schaden/Mangel aufgetreten ist, muss dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit uns
gegenüber schriftlich angezeigt werden. Hiernach prüfen wir, ob der Garantie-Anspruch zu recht besteht.
Für den Fall seines Bestehens entscheiden wir, auf welche Art der Schaden/Mangel behoben werden soll,
ob durch einen von uns autorisierten Kundendienstpartner oder durch unseren Werkskundendienst.
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