Juzo Pro Epi Mode D'emploi page 5

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  • FRANÇAIS, page 8
Materialzusammensetzung
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem
Textiletikett an Ihrer Orthese.
Lagerungshinweis
Trocken lagern und vor Sonnenlicht schützen.
Hinweise für den Orthopädietechniker
Die Orthese ist bereits anatomisch vorgeformt.
Sollte ein Nachformen dennoch nötig sein, kann
dies thermoplastisch vorgenommen werden.
Indikationen
Tennis-Ellenbogen (Epikondylitis humeri radi-
alis), Golfer- / Werferellenbogen (Epikondylitis
humeri ulnaris), Sehnenleiden (Tendopathien
im Ellenbogenbereich), chronische oder rezidi-
vierende Epicondylopathie, Lähmung / Fallhand
(Radialisparese)
Kontraindikationen
Bei folgenden Krankheitsbildern sollte die
Orthese nur in Absprache mit dem Arzt getra-
gen werden:
Osteochondrose, Lymphabflussstörungen, art-
erielle Durchblutungsstörungen, postthrom-
botische Zustände, Hauterkrankungen oder
Hautirritationen; Offene Wunden im versorgten
Körperabschnitt sind steril abzudecken.
Bei Nichtbeachtung der Kontraindikationen
kann von der Unternehmensgruppe der
Julius Zorn GmbH keine Haftung übernommen
werden.
Nebenwirkungen
Bei sachgemäßer Anwendung sind keine
Nebenwirkungen bekannt. Sollten dennoch
negative Veränderungen (z. B. Haut irritationen)
während der verordneten Anwendung auf-
treten, so wenden Sie sich bitte umgehend
an Ihren Arzt oder medizinischen Fachhandel.
Sollte eine Unverträglichkeit gegen einen oder
mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes bekannt
sein, halten Sie bitte vor Gebrauch Rücksprache
mit Ihrem Arzt. Sollten sich Ihre Beschwerden
während der Tragezeit verschlechtern, suchen
Sie bitte umgehend Ihren Arzt auf. Der Herstel-
ler haftet nicht für Schäden / Verletzungen, die
aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder
Zweck entfremdung entstanden sind.
Im Falle von Reklamationen im Zusammenhang
mit dem Produkt, wie beispielsweise Beschädi-
gungen des Materials oder Mängel in der Pass-
form, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren me-
dizinischen Fachhändler. Nur schwerwiegende
Vorkommnisse, die zu einer wesentlichen Ver-
schlechterung des Gesundheitszustandes oder
zum Tod führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates
zu melden. Schwerwiegende Vorkommnisse
sind im Artikel 2 Nr. 65 der Verordnung (EU)
2017/745 (MDR) definiert.
Entsorgung
Ihre Orthese können Sie über den herkömmli-
chen Entsorgungsweg vernichten. Es gibt keine
besonderen Kriterien zur Entsorgung.
DE

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