KERN FKTF 3K0.5LM Mode D'emploi page 7

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Fertigverpackte Produkte, die nach den Regeln der Fertigverpackungsverordnung herge-
stellt und geprüft sind, tragen diese Bezeichnung auf ihrem Etikett:
Waagen, für die Fertigverpackungskontrolle eingesetzt werden sollen, müssen über eine
Bauartzulassung nach Klasse III in Verbindung mit einer gültigen Eichung verfügen.
Die Auswahl der nicht-selbsttätigen Waage erfolgt einerseits nach der erforderlichen
Höchstlast, sowie dem für die zu prüfenden Nennfüllmenge größtem zulässigen Eichwert
(e): nach diesen zulässigen Höchstfehlern des geeichten Wiegeergebnisses (e):
Nennfüllmenge QN
der Fertigpackungen in g oder ml
weniger als 10
von 10 bis weniger als 50
Nennfüllmenge QN
der Fertigpackungen in g oder ml
von 50 bis weniger als 150
von 150 bis weniger als 500
von 500 bis weniger als 2500
von 2500 und mehr
Schließlich ist noch zu beachten, das bei Waagen, die zur Kontrolle von Fertigverpackun-
gen eingesetzt werden in vielen Staaten Europas kürzere Nacheichfristen gelten, als bei
regulär eingesetzten Waagen in der Eichklasse III. Üblich sind hier ein oder zwei Jahre.
FKTF-BA-d-1613
größter zulässiger Eichwert
in g
0.1
0.2
größter zulässiger Eichwert
in g
0.5
1.0
2.0
5.0
6

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