Sicherheitsabstände; Mehrfachbelegung Bei Raumluftunab- Hängiger Betriebsweise - HASE Asmara Mode D'emploi

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3. Sicherheitsabstände
Zu brennbaren bzw. wärmeempfindlichen Mate-
rialien (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoffverklei-
dungen, Vorhänge usw.) sind folgende Sicherheits-
abstände einzuhalten:
Im Strahlungsbereich der Feuerraumscheibe (Abb. 1):
60 cm vor und 55 cm neben dem Kaminofen.
Außerhalb des Strahlungsbereiches ist hinter dem
Kaminofen ein Abstand von 8 cm zu brennbaren
Materialien einzuhalten (Abb. 1).
WARNUNG!
Bei brennbaren Fußbodenmaterialien (z. B.
Holz, Laminat, Teppich) ist eine Bodenplat-
te aus nicht brennbarem Material vorge-
schrieben (z. B. Fliesen, Sicherheitsglas,
Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss den Grundriss des
Kaminofens vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 28 cm über-
ragen.
48
55
55
55
60
Abb. 1
Angaben in cm
28
28
Boden-
50
platte
Abb. 2
Angaben in cm
4. Mehrfachbelegung bei raumluftunab-
hängiger Betriebsweise
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise des As-
48
mara ist unter folgenden Voraussetzungen der An-
schluss an mehrfach belegte Schornsteine möglich:
55
VORSICHT!
Alle angeschlossenen Feuerstätten müs-
60
sen sich in der gleichen Nutzungseinheit
bzw. im selben Wirkungsbereich der Lüf-
tungsanlage befinden.
Die Eintrittsöffnungen für die Verbren-
nungsluftleitungen befinden sich in glei-
chen Druckverhältnissen, windbedingte
Druckschwankungen sind zu vermeiden.
Bei Anschluss an einen LAS/LAF-Schorn-
stein muss dieser über eine Zulassung zur
Mehrfachbelegung für Feuerstätten für
feste Brennstoffe verfügen.
HINWEIS!
Die bauaufsichtliche Zulassung für den
raumluftunabhängigen Betrieb des Kamino-
fens Asmara können Sie als PDF auf www.
hase.de einsehen und ausdrucken.
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