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Ihre Garantie

Bedingungen
Wir haben auf die Herstellung dieses Gerätes unsere größte Sorgfalt und
unser gesamtes technisches Know-how verwandt. Dieses wurde einer
Qualitätsprüfung unterzogen.
Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unserer Modelle bzw. nehmen
Änderungen vor, die dem technischen Fortschritt Rechnung tragen. Es versteht
sich, dass diese auf Vervollkommnung ausgerichteten Modifikationen nicht
nachträglich in den Garantieumfang früherer Modelle aufgenommen werden können.
Sollten Sie wider Erwarten und trotz aller Sorgfalt und umfangreichem Know-
how, welche die Herstellung unserer Produkte kennzeichnen, Anlass für die
Inanspruchnahme unserer Garantie haben, so erstreckt sich diese nur auf den
kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Die Transportkosten und Lohnkosten
werden von Ihnen getragen.
Die Garantie gilt nur im Fall der Installation durch einen Fachmann.
Dieses Gerät wurde speziell für die Märkte in Europa, Nordafrika und des Nahen
und Mittleren Ostens konzipiert und kann außerhalb dieser Regionen nicht ver-
kauft werden. Außerhalb von Europa, Nordafri- ka und den Ländern des Nahen
und Mittleren Ostens ist dieses Gerät nicht garantiert.
Garantiezeit
Mit Ausnahme der Verschleißteile wird auf den pH First eine Garantie von
2 Jahren (24 Monate) ab dem Kauf gewährt, Verschleißteile ausgenommen.
Garantiegegenstand
Die oben genannte Garantiezeit gilt nur für die Baugruppe «Schaltkasten»
(Elektronikkarte, Pumpenmotor und Ansaugstutzen). Alle als defekt anerkann-
ten Teil werden vom Hersteller repariert oder gegen ein Neuteil oder ein Teil in
betriebsbereitem Zustand ausgetauscht.
Folgende Teile werden als Verschleißteile betrachtet, für welche die
oben genannte Garantiezeit nicht gilt: der peristaltische Schlauch, die
Pufferlösungen, die pH-Sonde und das Rückschlagventil.
In jedem Fall trägt der Benutzer die Kosten für Reisekosten und Arbeitszeit.
Bei Rücksendung des Gerätes an unser Werk werden die Kosten für den
Hintransport vom Benutzer übernommen, während die Lohnkosten zu Lasten
des Herstellers gehen.
Der Stillstand und der Nutzungsausfall des Gerätes im Fall einer eventuellen
Reparatur geben kein Anrecht auf Schadenersatz. In jedem Fall gilt weiterhin
die gesetzliche Garantie des Verkäufers gemäß Artikel 4 des frz. Erlasses
Nr. 78-464 vom 24. März 1978.
Es gilt die gesetzliche Garantie von Artikel 1641 des frz. bürgerlichen Gesetzbuches.
Transportschäden
Das Risiko für den Transport der Geräte trägt stets der Benutzer. Ihm obliegt es,
vor Annahme einer Lieferung den einwandfreien Zustand des gelieferten
Gerätes zu überprüfen und gegebenenfalls Vorbehalte auf dem Lieferschein des
Transportunternehmens zu vermerken.
Wir übernehmen diesbezüglich keinerlei Haftung.
Geltendes Recht und Streitfälle
Die vorliegende Garantie unterliegt französischem Recht sowie allen europäischen
Richtlinien bzw. internationalen Verträgen, die zum Zeitpunkt der Reklamation
gelten und in Frankreich zur Anwendung kommen. Im Streitfall bezüglich der
Auslegung oder der Erfüllung liegt die juristische Zuständigkeit allein bei den
französischen Gerichten.
!
Achtung:
Richten Sie alle Garantieanfragen an Ihren Händler. Bitte heben Sie
Ihre Rechnung gut für den Fall auf, dass Sie Unterstützung für Ihr
Produkt benötigen sollten.
DE
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