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  • FRANÇAIS, page 36
Reinigen Sie die Monobüschelbürste e nach jeder Benutzung unter fließendem Was-
ser. Nach ca. 3 Monaten, spätestens jedoch, wenn sich die Borsten nach außen bie-
gen, sollten Sie bei regelmäßiger Benutzung die Monobüschelbürste e austauschen.
Reinigen Sie den Zahnseideaufsatz 0 nach jeder Benutzung unter fließendem
Wasser. Sobald dieser beschädigt ist, sollten Sie diesen allerdings wechseln.
Zum Reinigen der Antriebswelle 2 und des Handgeräts lassen Sie kurz Wasser da-
rüberfließen. Halten Sie dabei das Handgerät so, dass die Antriebswelle 2 schräg
nach unten weist.
Reinigen Sie das Reiseetui t unter fließendem Wasser.

Entsorgung

Werfen Sie das Gerät keinesfalls in den normalen Haus-
müll. Dieses Produkt unterliegt der europäischen Richtlinie
2012/19/EU.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zugelassenen Entsorgungsbetrieb
oder über Ihre kommunale Entsorgungseinrichtung. Beachten Sie die
aktuell geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer
Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt einer erweiterten Herstellerverant-
wortung und wird getrennt gesammelt.
HINWEIS
Der integrierte Akku dieses Gerätes kann zur Entsorgung nicht entfernt werden.
Der Ausbau oder Austausch des Akkus darf nur durch den Hersteller oder seinen
Kundendienst oder eine ähnlich qualifizierte Person erfolgen, um Gefährdungen
zu vermeiden.
Bei der Entsorgung ist darauf hinzuweisen, dass dieses Gerät einen Akku enthält.
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpa-
ckungsmaterialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern
(b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und
Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
NSZB 3.7 C4
DE │ AT │ CH
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