9. GARANTIE
Der Hersteller garantiert für den ordnungsgemäßen Betrieb des Spindelantriebs.
Er verpflichtet sich laut italienischem bürgerlichem Gesetzbuch, Art. 1490, zur Auswechslung defekter Teile, die
aufgrund von Herstellungsfehlern oder Defekten bei der Produktion auftreten. Die Geräte- und Teilgarantie besitzt
eine Dauer von 36 Monaten ab Kaufdatum.
Die Garantie ist gültig, wenn der Käufer die Funktionsprüfung beim Kauf ausführen konnte und die festgelegten
Zahlungsbedingungen erfüllt hat.
Bei der vom Hersteller festgelegten Betriebsgarantie für Spindelantrieb verpflichtet er sich, das Gerät oder die
Teile schnellstmöglich zu reparieren oder auszuwechseln, bei denen aufgrund eines Konstruktionsdefekts oder
Materialschadens eine Funktionsstörung innerhalb der Garantiedauer auftritt.
Der Käufer besitzt kein Recht auf Entschädigung oder den Ersatz von Spesen aufgrund evtl. erlittener direkter oder
indirekter Schäden.
Die Garantie umfasst keine zerbrechlichen Teile bzw. Verschleißteile; ebenso wenig sind Schäden eingeschlossen,
die aufgrund eines Einsatzes korrosiver Mittel, aufgrund Überlastung oder aufgrund ähnlicher Ursachen entstehen,
auch dann, falls diese Einflüsse nur vorrübergehend sind.
Der Hersteller ist nicht für Schäden verantwortlich, falls Montage, Handling oder Einsetzen falsch ausgeführt
wurden oder das Gerät übermäßig beansprucht oder unsachgemäß benutzt wurde. In diesem Sinn sollte eine
Wartung mindestens alle 6 Monate durchgeführt werden.
Die Herstellergarantie verlischt, wenn das Gerät verändert oder demontiert wird, das Etikett fehlt oder falls ein
offensichtliches Zeichen für ein Anstoßen oder eine ähnliche Beschädigung vorliegt.
Die Garantie verfällt, wenn versucht wird, das Gerät durch Dritte und ohne die Autorisierung des Herstellers
reparieren zu lassen.
Eine Reparatur auf Garantie erfolgt immer "vor Ort beim Hersteller". Die entsprechenden Versandspesen (An- und
Absendung) gehen zu Lasten des Käufers.
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